Verjährungsfrist zahnarztrechnungen

Habe eine Zahnarztrechnung am 7.4.2006 von einer Behandlung bekommen, die am 24.5.2004 stattfand. Ab wann tritt die Verjährungsfrist für Rechnungen in diesem Fall ein?

2 Antworten zur Frage

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Verjährungsfrist von Zahnarztrechnungen

Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, sondern noch recht frisch gebackene Bürokauffrau, aber eine allgemeine Erklärung kann ich dir dennoch geben:
Nach dem neuen Schuldrecht beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre und sie beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
Auf für einen Werkvertrag , gilt diese Frist.
Dein Zahnarzt hätte also noch bis zum 31.12.2007 Zeit gehabt, dir seine Rechnung zu stellen.
Wirst wohl zahlen müssen.
Die ehemals frischgebackene Bürokauffrau, seit 1998 zur "frisch gebackenen" Bürokauffrau mutiert, darf neuerdings wieder als Frischgebackene auftreten
siehe
Zwiebelfisch: Die reformierte Reform - SPIEGEL ONLINE
Da soll noch mal einer von Reformstau in Deutschland sprechen *ggg*
wie soll man denn bei dem Tempo noch mitkommen.