Verjährungsfrist rechnungen stellen
Nein. Aber es gibt ein anderes Gesetz.
Seit mit Einführung des neuen Schuldrechtes zum 1. Januar 2002 die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 auf nunmehr nur noch 3 Jahre verkürzt worden ist, droht am 31.12.2005 erstmals eine Vielzahl von Forderungen zu verjähren. Hiervon sind sowohl Konzerne und mittelständische Unternehmen als auch eine Vielzahl von Anlegern und Privatpersonen betroffen.
Das Gesetz sieht zur Hemmung der Verjährung nur 3 Möglichkeiten vor: die Klageerhebung, das gerichtliche Mahnverfahren sowie ein Güteverfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle.
Hierbei ist zu berücksichtigen, daß eine Klage bis zum 31.12.2005 von den Rechtsanwaltskanzleien nicht mehr eingereicht werden kann, da die kurze Zeit für eine Vorbereitung und Klageerhebung regelmäßig nicht ausreicht. Ein gerichtliches Mahnverfahren ist ausgeschlossen, wenn die geltend gemachte Forderung von einer Gegenleistung abhängt.
3 Antworten zur Frage
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Gibt es eine Verjährungsfrist um Rechnungen zu stellen?
Nach drei Jahren ohne eine anerkannte Forderung bist du dein Geld für immer los.
Ergänzung vom 26.08.2008 11:36:
Nach drei Jahren ohne eine anerkannte Forderung bist du dein Geld für immer los.
das von hoesch stimmt so nicht ganz! rechnungen kannst du immer stellen und dein geld bist du nur los, wenn sich der andere auf verjährung beruft! verjährung tritt nicht automatisch ein! zahlt der andere trotz verjährung, dann kann er das geld nicht mit der begründung "wäre ja verjährt gewesen" zurückfordern
Ich gehe ja immer davon aus, dass man sich zu der gegebenen Frage und den Antworten selber informiert, da ja auch oft rechtliche Fragen nicht beantwortet werden dürfen. Es stimmt schon das die Voraussetzungen dafür gegen sein müssen.
Bei so viel Fachkunde der Kollegen darf ich mich auf den Hinweis beschränken, dass ich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rechnung nur aus dem Umsatzsteuerrecht kenne. Sonst spricht man immer von der Verjährung von Ansprüchen, die natürlich auch unabhängig von einer Rechnungsstellung bestehen.
Eine beliebte Methode, die Verjährung zu vermeiden, besteht in der Versendung von Saldenbestätigungen.