Verjährungsfrist pflichtteilsansprüchen

Hallo, habe ich das richtig verstanden, dass ich nach Kenntnisnahme des Erbfalles, noch meinen Pflichtteilsanspruch innerhalb der nächsten 3 Jahre geltend machen könnte?

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Verjährungsfrist bei Pflichtteilsansprüchen

Dieser Pflichtteilsanspruch muß jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht werden. Für den Beginn dieser Frist ist die Kenntnis des Berechtigten vom Eintritt des Erbfalls und von der ihn benachteiligenden letztwilligen Verfügung maßgeblich. Ein Irrtum darüber, ob ein Pflichtteilsanspruch tatsächlich besteht, berührt allerdings den Lauf der Verjährungsfrist nicht.
http://216.239.59.104/search?q=cache:XYnabk72zoUJ:www.dr-juchem.de/index.php%3Fid%3D38%26language%3D1%26rubrik%3D1%26newsid%3D2+Dieser+Pflichtteilsanspruch+mu%C3%9F+jedoch+innerhalb+der+gesetzlichen+Verj%C3%A4hrungsfrist+von+3+Jahren+geltend+gemacht+werden.+F%C3%BCr+den+Beginn+dieser+Frist+ist+die+Kenntnis+des+Berechtigten+vom+Eintritt+des+Erbfalls+und+von+der+ihn+benachteiligenden+letztwilligen+Verf%C3%BCgung+ma%C3%9Fgeblich.+Ein+Irrtum&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de">www.dr-juchem.de/index.php%3Fid%3D38%26language%3D1%26rubrik%3D1%26newsid%3D2+Dieser+Pflichtteilsanspruch+mu%C3%9F+jedoch+innerhalb+der+gesetzlichen+Verj%C3%A4hrungsfrist+von+3+Jahren+geltend+gemacht+werden.+F%C3%BCr+den+Beginn+dieser+Frist+ist+die+Kenntnis+des+Berechtigten+vom+Eintritt+des+Erbfalls+und+von+der+ihn+benachteiligenden+letztwilligen+Verf%C3%BCgung+ma%C3%9Fgeblich.+Ein+Irrtum&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de">http://216.239.59.104/search?q=cache:XYnabk72zoUJ:www.dr-juchem.de/index.php%3Fid%3D38%26language%3D1%26rubrik%3D1%26newsid%3D2+Dieser+Pflichtteilsanspruch+mu%C3%9F+jedoch+innerhalb+der+gesetzlichen+Verj%C3%A4hrungsfrist+von+3+Jahren+geltend+gemacht+werden.+F%C3%BCr+den+Beginn+dieser+Frist+ist+die+Kenntnis+des+Berechtigten+vom+Eintritt+des+Erbfalls+und+von+der+ihn+benachteiligenden+letztwilligen+Verf%C3%BCgung+ma%C3%9Fgeblich.+Ein+Irrtum&hl=de&ct=clnk&cd=1&gl=de


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