Verjährungsfrist müllgebühren abfallwirtschaftsbetrieben ggü hauseigentümern

Trotz bekannter Bankverbindung wurde versäumt regelmäßige Abbuchungen vorzunehmen. Wann setzt Verjährung ein? Ist eine Einmalrückforderung statthaft?

Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1604 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Verjährungsfrist für Müllgebühren von Abfallwirtschaftsbetrieben ggü. Hauseigentümern?

Es kommt drauf an: Handelt es sich um eine Öffentlich-rechtliche Forderung so beträgt die Verjährungsfrist nach Unanfechtbarkeit des Bescheids in der Regel 30 Jahre.
Es gibt jedoch im öffentlichen Recht eine Unmenge von Spezialregelungen zu Verjährungsfristen und damit so gut wie kein Entrinnen.
Bei zivilrechtlichen Forderungen beträgt seit dem 1.1.2002 die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB 3 Jahre.
Näheres siehe unter:
http://www.forum-schuldnerberatung.de/service_ratgeber/tabellen/verjaehrfrist.htm