Verjährungsfrist handwerksbetrieb geleistete arbeit rechnung schicken
Eine Rechnung schicken, kann er prinzipiell immer, denn die Forderung besteht ja. Die Frage ist nur, ob der Auftraggeber sie noch begleichen muss.
Es gilt für solche Forderungen in der Regel die 3jährige Verjährungfrist: Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in welchem die Forderung entstanden ist.
Beispiel:
Ein Handwerker hätte am 15.04.2003 Deine Wohnung tapeziert. Dann hätte die Verjährungsfrist am 31.12.2003 um 24 Uhr begonnen und wäre am 31.12.2006 24 Uhr abgelaufen gewesen. Wenn der Handwerker Dir erst im Januar 2007 eine Rechnung geschrieben hätte, könntest Du die Zahlung mit dem Hinweis auf die bereits eingetretene Verjährung verweigern.
2 Antworten zur Frage
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Gibt es eine Verjährungsfrist bis wann ein Handwerksbetrieb für geleistete Arbeit eine Rechnung schicken kann?
in der Regel 2 Jahre. Doch ist zu beachten, dass die Verjährungsfrist esrt am Ende eines folgenden laufenden Jahres endet.
Beispiel: Rechnung vom 20. März 2000 Verjährung erst am 31.12.2002
Da bist Du leider auf einem alten Wissensstand:
Seit der Schuldrechtsreform vom 01.01.2002 beträgt die REgelverjährung jetzt einheitlich 3 Jahre!
Siehe auch den Link in meiner Antwort
du hast ja soo recht, ich sollte erst recherchieren bevor ich antworte. habe aber schon korrigiert