Verjährungsfrist dienstleistungen

Da kann ich Ulex71 nur beipflichten. Der Unternehmerlohn aus Werkverträgen bzw der Werklohnanspruch von Bauhandwerker oder Bauunternehmer verjährt regelmäßig nach 3 Jahren, wenn es in der Zwischenzeit kein Schuldanerkenntnis oder ähnliches von Deiner Seite gegeben hat. Die Frist für die Verjährung beginnt ab dem Ende des Jahres, in welchem die Forderung entstanden ist oder des Jahres in dem das Schuldanerkenntnis erfolgte und läuft dann 3 Jahre. Verjährt sind deshalb inzwischen solche Forderungen aus den Jahren 2003 und früher. Forderungen aus dem Jahre 2004 würden mit Ablauf dieses Jahres verjähren. Verjährung bedeutet aber nicht, dass die Forderungen grundsätzlich verfallen sind: ZITAT: "Verjährung bedeutet allgemein, den durch Zeitablauf eintretenden Verlust der Durchsetzbarkeit von Rechten und Forderungen. Das heißt, ein verjährter Anspruch besteht weiterhin, jedoch kann der Schuldner nach Eintritt der Verjährung die Leistung verweigern". Der Handwerker kann Dir also zu jedem Zeitpunkt noch eine Rechnung stellen, die Du dann nicht einfach ignorieren kannst. Du solltest Ihm dann ein nettes Briefchen schicken und dich auf die Verjährung berufen

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Verjährungsfrist Dienstleistungen

Und was willst du jetzt wissen?
Wann eine Forderung verjährt für die du bislang noch keine Rechnung bekommen hast?
Nach ablauf von 3 Jahren, gerechnet vom 31.12. des ersten Jahres.

Wie ist die Verjährungsfrist bei Dienstleistungen

Quelle: http://www.anwalt-dresden.de/pageID_1015348.html