Verjährungfrist

Ich hatte 1994 ein Konto bei der Postbank und ein Dispo bis 6000,-DM. Da ich wegen privater Probleme 7 Jahre in Asien lebte, konnte ich das Konto nicht auflösen. Seit 2001 bin ich wieder in Berlin und ein Inkassobüro forderte im März 2003 incl. Zinsen u. Gebühren 10823,63 Euro zurück, wobei die Hauptforderung 6223,15 € im Jahr 1994 betragen hat, obwohl ich nur Dispo von ca. 3000,-€ hatte. Heute erhielt ich plötzlich ein Mahnbescheid. Meine Frage, ist diese Angelegenheit verjährt? Und wie soll ich mich jetzt verhalten.

9 Antworten zur Frage

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Verjährungfrist

Bei so viel Naivität kann ich nur lachen, als wenn eine Bank irgendwelche Disposchulden vergessen würde.
Suche dir schon mal einen günstigen Kredit.
Ich würde versuchen mit der Bank eine Ratenzahlung zu vereinbaren, wenn es anders nicht geht
da muss ich vehement widersprechen:
meist haben die Banken die Forderungen, die eindeutig für sie bilanzzierungsmäßig nicht mehr verwertbar sind, als nicht mehr werthaltig ausgebucht, d. h. jede Mark, die sie danach gutmachen, geht absolut in den Zugewinnbereich.
Insofern kann man, wenn man es geschickt anstellt, immer mit einer Bank einen Wertverlust und eine Kontobereinigung um mehrere Hunderttausend-DM hinkriegen, wenn man gleichzeitig neue Zahlungsvereinbarungen trifft, die man auch einhalten kann und auch tut,- aber auch da besteht dann noch Spielraum, wenns mal 2-3 Monate eng werden sollte.
Rückzahlungsmödalitäten kann man immer verhandeln, wenn es im Rahmen der Bank im Bereich der selbst als Bank geliehenen Gelder geht, da wird die Bank nicht drauflegen wollen.
Sieh es mal so:
wenn irgendeine Möglichkeit für die Bank besteht, es nicht über eine Versteigerung ausgehen zu lassen ist die neue Verhandlung mit neuem Vertrag mit einem Kunden, den man nat. kennen muss, was oft aber zutrifft, wesentlich besser in der Abwicklung, als wenn das Produkt einfach versteigert und beim 2-ten Termin erst erfährt, was man eigentlich in die Bilanz einstellen muss.
Kein einfaches Thema:
ich rate deshalb nur jedem, dem das widerfährt: hole dir ordentlichen Rat, prüfe deine Möglichkeiten, verhandle hart, aber sorgsam und einfühlsam mit der Bank, mache z. B. Abtretungserklärungen mit Freunden auf dein dir durch Erbschaft ggf. zugewachsenes Vermögen, behalte beide Originale dabei bei dir :-)))- lasse die Bank in weitere Geschäftsbereiche nicht herein, offenbare dich nie komplett dabei bei der Bank, das ist eine Grundvoraussetzung!
Es geht, wenn man will.
R.
pardone, habe den Bezug zur Frage ja komplett verloren, der Tag ist zu lang:
ich denke, wenn du heute einen Mahnbescheid bekommst, der ja vom Gericht zugestellt wird, hast du keine Chance.
Der Mahnbescheid gilt eine Leben lang , selbst wenn Forderungen daraus nicht mehr "mobil" gemacht werden.
Einmal ausgesprochene MB verjähren - leider - nicht.
Da hilft nur Klage oder dann auch Gegenklage, das setzt aber m. E. den MB nicht außer Kraft, außer: du hast ein rechtskräftiges Urteil, was den Mahnbescheid, meine seine Rechtsmäßigkeit - klärt.
Der MB selbst ist ja nur eine gerichtlich ausgesprochene Forderung nach Rechtmäßigkeit und verjährt nicht, das hat überhaupt nichts mit der "Rechtsmäßigkeit" der Forderung zu tun, die kann völlig daneben liegen, das widerum und ausschließlich klärt nur der immer nachfolgende Prozess, so jemand zu diesem Mittel greift.
Banken z. B. verschicken gerne den MB, um die Fristen zu wahren, , machen dann, wenn man dann mit denen telephoniert, nichts mehr, wenn sie merken, der Kunde kann gerade noch atmen und alles, was der noch kann, ehmen wir mit,- ausgebucht und wertberichtigt wurde der schon in der letzten Vorstandssitzung.
R.
Was Du hier über den Mahnbescheid schreibst, verdreht ziemlich die Tatsachen. Du machst den Fragesteller nur noch mehr nervös. Lass es doch bitte, wenn Du Dich damit nicht auskennst.
hast nicht ganz Unrecht, hatte den wesentlichen Faden verloren, aber das passiert hier einfach schon manchmal, pardone also, die Reaktionen zum Umgang mit dem MB waren ja gefragt und da ist natürlich richtig, dass man unbedingt innerhalb der Frist widersprechen muss.hatte ich vergessen, als wichtigsten Punkt anzusprechen.
Soll nicht wieder vorkommen.
(Ansonsten kenne ich mich da schon ein wenig aus.
R.
Fällt mir offengestanden schwer zu glauben
Bei allen vorherigen Antworten habe ich deutliche Zweifel, sie sind für mich sehr fragwürdig!
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist schnell erwirkt, denn das Gericht prüft hierbei noch nicht die Rechtmäßigkeit der Forderung. Erst wenn Du nicht auf diesen Mahnbescheid reagiert und die Widerspruchsfrist versäumst, wird er rechtskräftig und dann kann ein Vollstreckungsbescheid vom Gläubiger beantragt werden. Erst damit kann die Forderung 30 Jahre lang eingetrieben werden.
Siehe dazu hier:
"Wird die Forderung vollständig zu Recht erhoben, sollte man möglichst sogleich zahlen oder notfalls versuchen, mit dem Gläubiger Zahlung in Raten zu vereinbaren.
Andernfalls oder bei Unsicherheit - auch wegen Zinsen oder Teilen – sollte man unbedingt sofort Widerspruch einlegen! Wenn Sie unsicher sind, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht, legen Sie erst einmal Widerspruch ein. Stellt sich dann heraus, dass Sie doch alles bezahlen müssen, kann man den Widerspruch immer noch zurücknehmen. Dann wird es zwar etwas teurer, aber ein versäumter Widerspruch ist demgegenüber riskanter.
Der Widerspruch ist schriftlich und fristgemäß beim – im Mahnbescheid benannten – zuständigen Gericht einzulegen. In dem Brief, mit dem der Postbote den Mahnbescheid bringt, liegt ein lila Zettel - das ist der Vordruck für den Widerspruch. Die Widerspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheides. Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid behandelt. Der Widerspruch ist übrigens auch dann noch erforderlich, wenn die ursprünglich begründete Forderung infolge zwischenzeitlicher Zahlung nicht mehr besteht!
W i c h t i g für Verbraucher, welche einen Mahnbescheid gegen sich gerichtet sehen, dessen Berechtigung sie anzweifeln: Vom Gericht wird nicht geprüft, ob dem Anspruchsteller der geltend gemachte Anspruch rechtlich zusteht. Dieser Hinweis steht allerdings auch deutlich hervorgehoben im Mahnbescheid selbst. Das bedeutet, dass ein Mahnbescheid keinen Aufschluß über die Berechtigung der Forderung und die Aussicht sich dagegen vor Gericht zu wehren gibt. Jede Forderung - auch eine völlig aus der Luft gegriffene - kann per Mahnbescheid erhoben werden!"
aus: http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteRecht/Mahnverfahren.aspx
Ob die Forderung der Bank, bzw. des Inkassobüros eigentlich verjährt ist, vermag ich als Nichtrechtsanwältin nicht zu beurteilen. Denn hier spielen altes und neues Schuldrecht und die entsprechenden Übergangvorschriften eine Rolle; außerdem weiß ich nicht, wie die Zeit Deines Auslandsaufenthaltes in diesem Zusammenhang rechtlich gewürdigt wird. Um dies aber sauber aufzudröseln solltest Du Dich dringend von einem kompetenten Rechtsanwalt beraten lassen, auch wenn es etwas Geld kostet. Denn dort kannst Du alle Einzelheiten darlegen. Hier hast Du uns ja nur einen Teil der Geschichte schildern können. Aber ohne die genaue Kenntnis aller Details ist eine abschließende Auskunft einfach nicht möglich.
Auf jeden Fall drängt die Zeit und Du musst dringend etwas unternehmen, falls Du die Forderung anzweifelst!
Viel Glück
Gibt es das Konto denn noch? Dann kann auch nichts verjährt sein. Falls nein, wie wurde es aufgelöst? Was ist dabei bzgl. des Saldos festgelegt worden? Und wann war das?
Da gibt es nur eine Möglichkeit, wenn du die Summe anzweifelst:
Gehe schnell zu einem Anwalt und kläre das weitere Vorgehen am Besten mit ihm.
Solange du keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegst und die Frist verstreichen lässt, wird der Mahnbescheid rechtsgültig - wie guggemal schon sagt.
Um einen Anwalt wirst du wohl nicht rumkommen, denn sobald du Widerspruch einlegst, geht der Fall vor Gericht, und da wirst du ohne ihn schlecht aussehen. Der Anwalt kann dir bestimmt auch gute Tipps für die Rückzahlung geben.
Legst du keinen Widerspruch ein, wird wohl demnächst der Gerichtsvollzieher bei dir klingeln.
Ich denke mal die Hauptforderung schließt die Zinsen für den Dispo mit ein. Wenn du also 3000 € für 9 Jahre bei z.B. 8% Dispozinsen nicht anrührst, entsprechen das schon knapp 6000 €. Die Forderung kann also stimmen. Aber wie gesagt, lass dir das lieber von einem "richtigen" und realen Experten berechnen und mit dem das weitere Vorgehen besprechen.