Verjährung vertrag unter vollkaufleuten
Im April 2004 fand ein Geschäftsessen statt, das mit einem Gutschein verrechnet wurde. Den Gutschein erkennt der Inhaber nicht an und besteht auf seine offene Forderung. Ist diese mittlerweile verjährt?
Welche generelle Verjährungsfrist gilt unter Vollkaufleuten?
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christine
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Verjährung bei Vertrag unter Vollkaufleuten
Unter Vollkaufleuten gilt also auch diese generelle Verjährungsfrist?
Die Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, also ist die Forderung noch rechtens.
Die Vejährungsfrist beträgt für Forderungen aus Rechnungen immer 3 Jahre! Egal ob unter Nichtkaufleuten oder Vollkaufleuten