Verjährung vertrag unter vollkaufleuten

Im April 2004 fand ein Geschäftsessen statt, das mit einem Gutschein verrechnet wurde. Den Gutschein erkennt der Inhaber nicht an und besteht auf seine offene Forderung. Ist diese mittlerweile verjährt? Welche generelle Verjährungsfrist gilt unter Vollkaufleuten? für Antworten christine

2 Antworten zur Frage

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Verjährung bei Vertrag unter Vollkaufleuten

Unter Vollkaufleuten gilt also auch diese generelle Verjährungsfrist?
Die Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, also ist die Forderung noch rechtens.
Die Vejährungsfrist beträgt für Forderungen aus Rechnungen immer 3 Jahre! Egal ob unter Nichtkaufleuten oder Vollkaufleuten


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!Weiss nicht wie ich diese Aufgabe lösen soll! 3,2800 g Schwefelsäure, w=24.5 %. werden auf 250ml verdünnt.


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