Verjährung vergewaltigung

Jahre, nachzulesen in §78 StGB Da Vergewaltigung mit eine Mindeststrafandrohung von nicht unter einem Jahr hat.

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Verjährung bei Vergewaltigung

Tja, leider verjährt auch eine Vergewaltigung, der Täter ist dann fein raus - das Opfer, na`das hat wirklich sein Leben lang was davon.
Die Dauer der Verjährung richtet sich nach §78 III StGB nach dem Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe. Zu beachten ist dabei §78 IV StGB, die Verjährung richtet sich immer nach dem Grundtatbestand.
Wir reden bei der Tat von §177 StGB.
§ 177 StGB Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung - dejure.org
§177 StGB hat kein Höchstmaß, da steht nur "nicht unter einem Jahr"
Das Höchstmaß findet sich daher in §38 I, II StGB, nämlich fünfzehn Jahre, nach §78 III Nr.2 StGB beträgt die Verjährungsfrist damit zwanzig Jahre.
§ 78 StGB Verjährungsfrist - dejure.org
Bei Sexualstraftaten gegen Jugendliche ist zusätzlich zu beachten, dass der Gesetzgeber den Umstand berücksichtigt hat, dass viele Taten in der Familie geschehen und von anderen Vewandten aus falscher familiärer Rücksichtnahme nicht angezeigt werden. Bei zehn oder gar nur fünfjährigen Verjährungsfristen führte dieses mitunter dazu, daß Taten verjährten, bevor das Opfer Anzeige erstatten konnte. Durch §78b StGB wurde daher gesetzlich festgelegt, daß die Verjährung bei Taten nach §176-179 ruht, bis das Opfer achtzehn geworden ist. Ruhen heißt, die Frist läuft nicht. Die Frist aus §78 III StGB wird nicht ab dem Tattag, sondern ab dem achtzehnten Geburtstag des Opfers gerechnet. Eine Straftat nach §177 an Minderjährigen verjährt daher erst am Achtunddreißigsten Geburtstag des Opfers.
http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/gesetze/d_verjaehrung.htm