Verjährung steuerberaterhonorar

Steuerberater S hat in 2002 und in 2003 für einen Mandanten die EStErklärungen gefertigt, jedoch seine Rechnung über sein Honorar erst Ende Dez. 06 rausgeschickt. Sind die Forderungen verjährt?

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Verjährung von Steuerberaterhonorar.

Die verjährungsfrist für derartige Forderungen beträgt 3 Jahre. Daher müsste der Anspruch morgen verjährt sein.
Es gibt jedoch Ablaufhemmungen, wenn Verhandlungen über den Anspruch laufen oder wenn das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wurde.