Verjährung roter ampel
mein freund und ich sind auto gefahren. ich bin gefahren weil er nicht konnte. zack war die ampel rot und ich bin drüber geschlittert. das auto gehört seiner schwester und die war im ausland! also musste sie nachdem sie wiedergekommen ist ihre beweise vorzeigen. dann hat man ihren bruder verdächtig und der hat gesagt das er mich nicht kennt! nun haben die beim ihm angerufen und ihm druck gemacht. er hat dann meinen namen gesagt!
ich habe im internet nachgeguckt und das gefunden:
Die Unterbrechung der Verjährung wirkt nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht
wenn das nun stimmt dann könnten die ihm sonst was an briefen schicken? die waren ja nicht an mich gerichtet also müsste ich doch nun raus sein?
blitzdatum: 18.04.2010
3 Antworten zur Frage
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Verjährung bei roter ampel?
Wenn die sich nach einem virtel Jahr nicht bei dir gemeldet haben,dürfte auch nichts mehr kommen.
sorry wenn ich das so schreibe.aber für mich als freund wärst du gestorben.du hast es zu verantworten, wenn du gefahren bist.!
wenn du nichts unternimmst, indem zu polizei gehst, und sie dir es nachweisen können, dann wirste garantiert ordentlich zur verantwortung gezogen.
Nach meinem Wissen stimmt die Antwort von rosi 1952, die Verjährungsfrist für Bussgelder liegt bei 3 Monaten. Ist also rum. Schicken die Dir noch einen Bußgeldbescheid, wegen Verjährung Einspruch einlegen.
Schnell mal an die Polizei weitergeleitet