Verjährung notargebühren

Die allgemeine Verjährung ist 2 Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann der Notar Ansprüche geltend machen! Darin bin ich mir sicher. Ist seine Leistung länger als 2 Jahre her, fordere ihn auf, dir das Gesetz zu zeigen, wo schwarz auf weiß steht, dass Notaransprüche später verjähren.

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Verjährung von Notargebühren