Verjährung artzrechnungen privatversicherte

Die Verjährungsfrist für private Arztrechnungen beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Gemäß der Gebührenordnung der Ärzte werden Rechnungen erst fällig, wenn Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung erteilt worden ist. http://www.patienteninfo-berlin.de/index.php4?request=themen&topic=456&type=infotext

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Verjährung von Artzrechnungen für Privatversicherte

Einverstanden! Allerdings hat die Fälligkeit der Arztrechnung doch nichts mit der Verjährung des Honoraranspruches zu tun.