Verjährung abgabenbescheid gemeinden
Meine Stadt will von mir über 5.000,- € haben, weil sie im Jahr 1989 angeblich beim Berechnen die Wohnfläche für ein ganzes Geschoß vergessen hat zu berücksichtigen. Was soll ich machen? Einspruch einlegen, da meiner Meining nach diese Nachberechnung mittlerweile jerjährt ist? Der Abgabenbescheid betrifft die Anschlußkosten für Kanal/Wasser.
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Verjährung bei Abgabenbescheid von Gemeinden
Die normale Verjährungsfrist dauert 3 Jahre, beginnend am Jahresende, wo die Schuld entstanden ist. In Deinem Fall hat es 1989 offenbar einen Fehler in einem Bescheid gegeben, den Du nicht zu vertreten hast. Nach dem gesunden Menschenverstand brauchst Du nicht zu zahlen , aber gehe besser zu einem Rechtsanwalt, selbst wenn das 100 € kostet.