Verjährund steuerbescheid wie lange finanzamt steuerbescheide rückwirkend ändern
Das ist leider ziemlich komplex. Der Fachbegriff nennt sich "Festsetzungsverjährung."
Das Problem ist, dass diese Verjährung je nach Steuerform unterschiedlich endet, und das auch der Beginn mittels der "Ablaufhemmung" unterschiedlich herausgezögert werden kann.
Aus www.steuerlexikon-online.de:
"Die Festsetzungsfrist beträgt für Zoelle und Verbrauchsteuern sowie Zinsen und Vollstreckungskosten ein Jahr, für Besitz und Verkehrssteuern vier Jahre, für Steuerverkürzungen fünf Jahre und für Steuerhinterziehung zehn Jahre.
Die Festsetzungsverjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres in dem die Steueransprüche entstanden sind.
Kommt die Anlaufhemmung zur Anwendung, beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Steuererklärung eingereicht wurde. Sie kann aber auch spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Jahr der Steuerentstehung folgt, beginnen. "
Die genauen Details zur Ablaufhemmung findest Du hier:
Ablaufhemmung
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