Verjähren verwaltungsübertretungen straßenverkehr

Eine Ordnungswidrigkeit wird grundsätzlich nach zwei Jahren getilgt, wenn innerhalb dieser Zeit kein neuer Eintrag erfolgt. Allerdings unterbleibt die Tilgung auch dann, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen wurde und während einer einjährigen Überliegefrist eingetragen wird. Mit die-ser weiteren Eintragung beginnt dann für alle Verstöße eine neue 2-Jahres-Frist. Ist neben einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat registriert, so ist die Ordnungswidrigkeit so lange gehemmt, wie die Straftat eingetragen ist. Aller-dings wird der Eintrag wegen einer Ordnungswidrigkeit stets nach spätestens fünf Jahren getilgt. Die Tilgung einer strafrechtlichen Entscheidung wird nur durch weitere Straftaten, nicht aber durch Ordnungswidrigkeiten gehemmt. Auch hier erfolgt die endgültige Löschung erst nach Ablauf der Überliegefrist.

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Wann verjähren Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr

Wann verjähren Verwaltungsübertretungen im Straßenverkehr, was ist das denn?