Verfassung bundesrepublik deutschland sicher

Ist unser Regierungssystem absolut sicher? Ich meine das jetztige Regierungssystem ist ja ähnlich wie das der Weimarer Republik aufgebaut. Damals konnte Hitler durch die Notverordnung das System stürzen und dabei war das System noch nicht mal so alt. Gibt es heute noch Schlupflöcher wie man das System stürzen kann etwa durch Ausnahmen die wahrscheinlich eh nie eintreffen? Die NPD würde ja am liebsten die Bundesrepublik abschaffen.könnte sie das?

15 Antworten zur Frage

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Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sicher?

ich meine selbst wenn die NPD 2/3 Mehrheit hätte
Man merkt es wieder: Einer mit Null Ahnung aber zu allem eine Meinung schreibt mal wieder.
Hier mal eine andere Antwort:
Es nützt rein gar nichts, wenn die NPD im Bundestag 2/3 der Sitze. Um das Grundgesetz zu ändern müssen es 2/3 der Sitze im Bundestag UND Bundestat sein.
Zusätzlich hat das Grundgesetz eine Ewigkeitsklausel , die besagt das die Grundsätze in Art 1-20 GG nicht verändert und/oder abgeschafft werden. Sollte es trotzdem passieren, tritt Art. 20 Absatz 4 in Kraft:
Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Ja, ich darf dann sogar Gewalt anwenden um das zu verhindern.
der allgemeine Fehler: Artikel 79 GG sagt nur aus das Art. 1 und 20 geschützt sind nicht 1 bis 20
Stimmt, der Bindestreich ist wirklich missdeutlich, ich weiß zwar das nur Art 1 UND 20 GG geschützt sind, aber der Bindestrich benutze ich gerne als "und-Ersatz". Sollte ich mir mal wirklich abgewöhnen!
Aber Art 79 UND 20 GG zeigen ja auch direkt an, dass die Grundsätze in Artikel 1 bis 20 erhalten bleiben müssen.
Unsere Verfassung kann man in ihrer jetzigen Form zwar ändern, aber den Staatsaufbau und die Staats- und Regierungsform nicht. Artikel 20 GG schreibt die verfassungsrechtlichen Aufbau des Staates vor. Dieser ist durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel" des Artikel 79 GG geschützt. Weiterhin kann man keinen totalitären Staat in Deutschland aufbauen, der die Menschen unterdrückt, da auch die Menschenwürde durch die o.g. Klausel geschützt ist. Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil einmal ausgesagt, dass Artike 2-19 nur weitere Erklärungen der Menschenwürde sind und daher auch diese unter die Ewigkeitsklausel fallen. Man könnte natürlich sagen, man schafft einfach die Ewigkeitsklausel ab und dann den Rest, aber auch da hat das Bundesverfassungsgericht eine Riegel mit einem Urteil vorgeschoben, dass Artikel 79 sich selbst schützt, da dies aus der methodischen Anwendung des Rechts sich ergibt.
Außerdem benötigt man sowohl eine qualifizierte Mehrheit von 2/3 im Bundestag und Bundesrat, um eine Veränderung des Grundgesetzes zu erreichen, was sehr schwer ist.
Die einzige Möglichkeit eine neue Verfassung zu bekommen ist Artikel 146 GG, der aussagt, dass das GG erst dann außer Kraft tritt, wenn sich das deutsche Volk in freier Wahl eine neue Verfassung gibt.
Also kann das Volk selber nur die Verfassung abschaffen?
genau, aber auch nur dann, wenn sie sich zeitgleich eine neue gibt
Artikel 20 al, der Merkmale des demokratischen Staates festschreibt int unveränderlich, kann auch mit einer Mehrheit von 2/3 nicht geändert werden. Außerdem ist dieser wiederum durch Artikel 79 GG besonders geschützt.
) "Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig."
Art. 79 GG - dejure.org
Somit sind die Inhalte der demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik nicht veränderlich.
Nun, als gebrannte Kinder haben die Väter der Verfassung wohl genug Sicherheiten und Notbremsen eingebaut. Nachdem eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat braucht, hat die NPD wohl nicht die Spur einer Chance.
Grundgesetze kann man wegen der Erfahrungen im 3. Reich nurnoch durch eine 2/3 Mehrheit ändern.
Also müsste schon verdammt viel passieren, damit deine Vermutungen da zutreffen.
ja aber die Grundrechte sind ja unantastbar
bei einer 2/3 Mehrheit kann man sie doch ändern.
Ausserdem widersprechen sich die Grundsetze doch total.
.Die Grundrechte sind unantastbar, d.h. auch mit einer Mehrheit im Bundestag können sie nicht einfach geändert oder gestrichen werden, und sie können vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden.
Menschenrechte: Artikel 15
das ist mir neu und entzieht sich meiner Kenntis.
zum beispiel so wie in den usa, es wird halt durch irgendwelche obskuren anti terror gesetze ausserkraft gesetzt.
oder es wird halt ne neue Eu verfassung eingeführt die über allem und jedem steht