Verbraucherschutz telephon zeitschriftenwerbung rücktrittsrecht

Gab leider bei einer telephon Werbung meine Bankverbindung an. Konnte nach Überdenken nichts annullieren, da bei der teleph. Werbung mir keine Vertriebsadresse genannt wurde. Habe sofort nach deren schriftlicher Bekanntgabe des Abo`s gekündigt. Die Kündigung wollen sie nicht annehemen mit der Begründung, " da die Bagatellgrenze von 200Euro für die Erstlaufzeit nicht überschritten wird".Kann ich meine Kündigung aufrechterhalten?

1 Antworten zur Frage

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Verbraucherschutz;telephon. Zeitschriftenwerbung, gibt es,ein Rücktrittsrecht?

Es handelt sich hier ganz eindeutig um Betrug. Selbstverständlich kannst Du immer zurücktreten bei Fernabsatz. Es gibt keine "Bagatellgrenze"!
Also 1. Auf keinen Fall irgendetwas zahlen
Und 2: Ich würde die Polizei verständigen und wegen Betrug anzeigen. Solchen Leuten sollte das Handwerk gelegt werden bevor sie noch mehr abzocken
Am besten wendest Du dich an die Verbraucherzentrale, die haben nämlich ein sehr offenes Ohr für Telefonmarketingaktionen dieser Art. Dort kann man dir auch am besten sagen, ob und wie Du da rauskommen kannst.
Bagatellgrenze. hab ich ja noch nie gehört. TzTzTz