Verbraucherschutz internet

Meine Tochter hat über die Seite www.hausaufgaben.gratis.de eine kostenpflichtige Seite aufgerufen und, ohne die Geschäftsbedingungen richtig gelesen zu haben, durch Setzung eines Hakens diese akzeptiert; nach 14 Tagen kam eine Rechnung über 84,00 € und das böse Erwachen.Kann ich diese anfechten? Die Betreiber der Seite weisen darauf hin, daß die Geschäftsbedingungen schließlich akzeptiert wurden.Ich finde dieses Gebaren aber sachlichtweg als Abzockerei, zumal die Rechnung erst exakt nach der 14tägigen Einspruchszeit kam.

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Verbraucherschutz im Internet

Geschäftsabschlüsse deiner Tochter bedürfen deiner Zustimmung. Stellt sich der Seitenbetreiber quer übergibst du die Sache deinem Anwalt der das dann für dich regelt.
Der Vertrag zwischen Deiner Tochter und dem Unternehmen ist bis zu Deiner Zustimmung schwebend unwirksam. Das bedeutet, sofern Du diesem Rechtsgeschäft nicht zustimmst, ist dieser Vertrag nichtig. Lehnst Du den Vertrag ab, ist er nicht zustande gekommen und somit keine Zahlungsverpflichtung entstanden. Der Nachweis, dass Deine Tochter den "Klick" getätigt hat, ist ja unter Zeugen erfolgt. Jede Rechtsschutzversicherung zahlt gerne bei solchen Verfahren.
In diesem Sinne.