Verbraucherschutz flugverspätung

Wir hatten eine Flugverspätung von 7 1/2 Stunden mit der LTU, Palma Düsseldorf, was kann ich als Regress fordern? Meine Tochter hatte dadurch einen Verdienstausfall von € 50,00.

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Verbraucherschutz- Flugverspätung

Pauschalreisende müssen Verspätungen bis zu vier Stunden akzeptieren. Erst nach Ablauf dieser Zeit haben Reisende einen Anspruch auf Schadenersatz. Sofern sich - so der ADAC - der Abflug dagegen um mehr als vier Stunden verschiebt, so ist vom Vorliegen eines Reisemangels auszugehen. Grundsätzlich stehen dem Wartenden für jede zusätzliche Stunde in der Regel fünf Prozent des anteiligen Tagesreisepreises zu. Wichtig ist allerdings, dass man sich die Verspätung von der Fluggesellschaft direkt schriftlich bestätigen lässt und nach dem Urlaub spätestens innerhalb eines Monats schriftlich Beschwerde einreicht.
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