Verbracherproblem profectis

wir wenden uns an Sie hinsichtlich eines Problems, welches wir als Verbraucher/ Kunden derzeit mit der Profectis GmbH, Duisburger Str. 57, Nürnberg 90451 haben. Diese Firma repariert als Quelle-Kundendienst Quelle-Waschmaschinen. Wir hatten eine solche und haben auf Grund lauter Geräusche die Profectis GmbH angerufen und gebeten, die Waschmaschine zu reparieren. Der Kundendienstmitarbeiter kam daraufhin zu uns und teilte uns mit, dass die Reparatur ca. 200 € kosten würde. Wir sollten uns überlegen, ob wir die Maschine reparieren lassen wollen oder nicht. Das haben wir auch getan und uns für eine neue Waschmaschine entschieden. Wochen später kam dann eine Rechnung über 58 € für die Erstellung eines Kostenvoranschlages. Gegen die Rechnung und die nachfolgende Mahnung haben wir jeweils mit folgender Begründung Widerspruch eingelegt: · Aus unserer Sicht handelte es sich um eine kostenfreie Aquise seitens Profectis. Dies war bei Profectis früher auch so üblich, wie wir selbst einmal vor Jahren erfahren haben und das Profectis-Call Center auch bestätigte. · Nach unserem Erleben sind Kostenvoranschläge bei handwerklichen Dienstleistungen im allgemeinen kostenfrei. · Zu keiner Zeit, weder vorher noch danach, hat uns Profectis mitgeteilt, dass uns bei Nichtreparatur Kosten – in welcher Höhe auch immer - entstehen würden. Zudem haben wir nichts unterschrieben. · Auch viel später erst nach unsere telefon. Beschwerde bzgl. der Rechnung teilte uns Profectis mit, dass die Kosten beim Kauf einer Quelle-Waschmaschine oder einer Reparatur verrechnet werden würden. Zu dem Zeitpunkt hatten wir längst unsere neue Nicht-Quelle-Waschmaschine gekauft. Wir hatten also durch das Verhalten von Profectis keine Entscheidungsmöglichkeit. Wir halten das Vorgehen von Profectis für nicht korrekt und möchten Sie um Beantwortung folgender Fragen bitten: · Müssen wir die Rechnung nebst Mahnung begleichen? · Wie sollen wir uns beim weiteren Fortgang in dieser Sache verhalten? Fam. Hegel

3 Antworten zur Frage

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Verbracherproblem mit Profectis

Kostenvoranschläge können nur in Rechnung gestellt werden, wenn dies vorher vereinbart war. Hat die Fa. nicht darauf hingewiesen, müßt Ihr dafür auch nicht bezahlen. Eine andere Frage ist, ob für die Untersuchung der Maschine etwas berechnet werden darf. Das scheint ja aber nicht in der Rechnung zu stehen.
Wieso gehen eigentlich immer alle ganz selbstverständlich davon aus, daß hier keine Anwälte mitantworten?
Ich glaube nicht, daß Sie mit Ihrem Problem hier gut aufgehoben sind. Meines Erachtens sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und sich dort kompetente Hilfe holen.
Zum Verständnis: http://blog.www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/">www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/">http://blog.www.cosmiq.de/2006/03/rechtsrat-auf-lycos-iq/
Ich stimme Marc-Pentermann voll und ganz zu. Eine rechtliche Beratung kann in diesem Forum nicht vorgenommen werden. Dem steht das Rechtsberatungsgesetz entgegen:
Art. 1 § 1 I 1 RBerG Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung darf grundsätzlich - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.
Art. 1 § 8 RBerG Ordnungswidrig handelt, wer
I Nr. 1 fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, II Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Hier könnten sie zu ihrem Problem lediglich ein Meinungsbild bekommen.
Bitte wenden sie sich mit ihrem Fall an einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherberatung.