Urteil baden würtemberg über übernahme energiekosten ab 21 euro
Ich rate jetzt mal ein wenig. Du suchst ein Urteil oder sogar mehrere, nach denen STROMkosten über 20,74 Euro zusätzlich als Kosten der Unterkunft gewährt werden mussen und nicht aus dem Regelsatz zu bezahlen sind.
Die neuste Entscheidung stammt vom 29.12.06, Sozialgericht Frankfurt am Main :
"In der monatlichen Regelleistung von 345,-- Euro sind Stromkosten bis zur Höhe von 20,74 Euro enthalten. Der diesen Betrag übersteigende Stromabschlag ist als Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II zu gewähren."
Gleiche Entscheidungen anderer Sozialgerichte sind:
Sozialgericht Freiburg vom 12.08.2005 S 9 AS 1048/05
Sozialgericht Dresden vom 06.09.2005 S 21 AS 21/05
Sozialgericht Aurich vom 12.10.2005 S 15 AS 159/05
Sozialgericht Berlin vom 02.08.2005 S 63 AS 1311/05
Der vollständige Begründungstext kann hier nachgelesen werden:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,100&Freigabe==1&cmd=all&Id=1174
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guggemal