Urlaubsregelung während schulferien
Wir sind dem TVÖD angeschlossen und 3 Kolleginnen mit schulpflichtigen Kindern + 1 Azubi die wie wir meinen vorrangig in den Schulferien Urlaub zu nehmen haben. Eine Kollegin ohne Kinder möchte auch Anspruch in den Ferien haben. Wie ist hier die Rechtslage? Hat sie generell auch Anspruch in den Ferien oder ist eher nach sozialen Gesichtspunkten wie in § 7 BURLG zu lesen darüber zu entscheiden?
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Urlaubsregelung während der Schulferien
An mit schulpflichtigen Kinder gehen vor und haben einen Anspruch auf 3 Wochen Erholungsurlaub