Urlaubsansprüche vollzeit friseurhandwerk

Gesetzlich gilt: Du hat 4 Wochen im Jahr Urlaubsanspruch, ausgegangen wird von einer 6 Tage Woche und dann sind es 24 Tage im Jahr. Arbeitest du nur entsprechend 5 Tage die Woche hast du Anspruch auf 20 Urlaubstage. usw. In deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag können Vereinbarungen getroffen sein, die dich besser stellen, also könnte sich aus deinem Areitsvertrag ein höherer Urlaubsanspruch ergeben. Um diese Frage also genau zu beantworten, muss du mal im Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag nachlesen. Mindestens hast du aber 4 Wochen Urlaubsanspruch.

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Urlaubsansprüche bei Vollzeit im friseurhandwerk

Hier gibt es Info rund um den Urlaubsanspruch:
Urlaub - Lexikon Arbeitsrecht: Urlaubsrecht