Urlaubsanspruch

Du nimmst Deinen Jahresanspruch auf Urlaub, z.B. 30 Tage, teilst diesen durch 365 Tage nimmst diesen mal mit Deinen Arbeitstagen diesen Jahres bis zur Rente, zB. 275 Tage , dann hättest Du noch einen Restanspruch von 23 Tagen in diesem Jahr. Ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden

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Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch.

Die Arbeitnehmerin kann im Jahr 2012 gesundheitsbedingt anstelle der vertragsmässigen 100% vorerst nur 30% arbeiten. Dementsprechend wird der Urlaubsanspruch angepasst. Bei 100% Arbeit würde sie 19 Tage Urlaub erhalten. Das 30% arbeiten - entspricht einer 30%Anstellung, obwohl sie nichts Neues unterschrieben hat. Ist das korrekt?
Das bedeutet, dass sie dementsprechend von den 19 Tagen nur 1/3 erhält d.h. 6,3 Tage von denen 4,75 Tage für Betriebsferien 2012 abgezogen werden. Sie hat also 1,55 Tage Urlaub zur freien Verfügung, ist aber das Ganze Jahr über anwesend, wenn auch "nur" zu 30%. Sie kann also gar nicht wegfahren zur Erholung.
Vielleicht habe ich hier auch einen Gedankenfehler?
Da du alles nur in Stichpunkten schreibst, kann man nicht wirklich einen Zusammenhang erkennen, zumal sich die Angaben teilweise widersprechen.
ERST SCHREIBST DU
2011 werden 4,5 Urlaubstage angerechnet.
UND IN DER NÄCHSTEN ZEILE
2011 - eben 1/3 von 20 Tagen.
Wenn du deine Frage in kompletten Sätzen stellst, will ich gerne versuchen eine Antwort zu finden.
Wenn du nur 30% arbeitest, aber diese 30% auf die gleiche Anzahl Tage verteilt ist, dann ist die Kürzung nicht in Ordnung.
Da dir dann bei einem Urlaubstag auch nur 30% eines Arbeitstages ausfallen.
Nun, ich komm auch noch nicht ganz draus, was du meinst. Aber ich vermute mal, dass deine Frage darauf hin ausläuft, ob die freie Tage streichen dürfen aufgrund deiner längeren Arbeitspause
Ja, dürfen sie. War bei mir ebenfalls so nach 4 Monaten.
Der Erkrankte kann sich da nur nach der Zeit erholen. Oder eine Kur machen.
Nun, das ist ein spezieller Fall. Schon das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht? Vielleicht kann man da was aushandeln. Denn ein erholter Arbeitnehmer ist effektiver als ein dahinseuchender Arbeitnehmer.
Ansonsten muss man sich zwangsläufig eigene Alternativen suchen. Wie zum Beispiel einmal wöchendlich Schwimmen gehen und andere Aktivitäten, welche nicht den ganzen Tag in Anspruch nimmt, aber dennoch entspannend wirkt.
irgendwie waren es dann doch 2 Fragen in einer Frage

Urlaubsanspruch

Eigentlich sollte Dein Urlaubsanspruch in Deinem Arbeitsvertrag stehen. Wenn da nichts vermerkt ist, dann gilt die gesetzliche Regelung des Bundesurlaubsgesetzes und da gilt:
Bei einer 5-Tage-Woche hast Du einen Anspruch auf 20 Urlaubstage pro Jahr.
Wie viele Stunden pro Tag Du arbeitest, ist völlig egal.
Urlaub Erholungsurlaub Rechte Arbeitnehmer Arbeitsrecht
Urlaubsanspruch Tarifvertrag
Aus: Startseite
habe ich folgende Passage zu Urlaub für Lackierer
Urlaubsanspruch volljähriger Arbeitnehmer
1. Der Jahresurlaub für volljährige Arbeitnehmer
beträgt: Arbeitstage
a für Arbeitnehmer über 18 Jahre
bei ununterbrochener, mindestens
5jähriger Betriebszugehörigkeit 29
c für Arbeitnehmer über 35 Jahre
bei ununterbrochener, mindestens
5jähriger Betriebszugehörigkeit 30
Samstage zählen nicht als Urlaubstage.
2. Bei der Berechnung von Betriebszugehörigkeitszeiten
zählt die Ausbildungszeit im Betrieb mit.
3. Unverschuldete Unterbrechnungen der Betriebszugehörigkeit
bis zur Dauer von insgesamt 12 Monaten werden
nicht als Unterbrechung nach Nr. 1b angesehen.
4. Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte richtet sich nach
dem Schwerbehindertengesetz.
5. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr. Für die Berechnung des
Lebensalters, der Betriebszugehörigkeit und für die
Anrechnung eines Lehrverhältnisses
ist als Stichtag der 01. Januar des Urlaubsjahres maßgebend.
Urlaubsanspruch im Sanitär und Heizungsbau
Urlaubsanspruch bei 20 Stunden Arbeit in der Woche
Du hast genau den gleichen Urlaubsanspruch aufs ganze Jahre gesehen, wie alle anderen auch. Das hat nichts mit der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zu tun.
Entweder nach Tarifvertrag oder gesetzlich 24 Tage pro Jahr.
Urlaubsanspruch bei 17 Std/Woche
Es gilt in erster Linie das, was im Vertrag steht und danach hast Du Anspruch auf 24 tage Urlaub. Das entspricht i.ü. dem gesetzlichen Mindesturlaub nach § 3 BUrlG.
das kommt drauf an. Wenn deine Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt ist, dann stehen dir auch 24 Tage Urlaub zu.
Arbeitest du aber z.B. Drei Tage in der Woche je 5 Std. 40 Minuten, dann sind das 3/5 und damit ist auch der Urlaubsanspruch nur 3/5. Du hättest damit genau so lange Urlaub, wenn man das in Wochen umrechnet. Mit drei Tagen wäre das in diesem Fall eine Woche frei.
So wie du das schreibst, hört sich das aber so an, als ob du 4 Tage die Woche arbeitest. Dann wären das mit 20 Tagen vermutlich richtig.
Wenn du willst, kannst du ja noch deine Frage ergänzen.
Insgesamt musst du mit deinem Anspruch, wenn du ihn zusammenhängend nimmst immer auf 4 Wochen kommen.
Das müßte dann im Vertrag auch so drinstehen. Steht da nur "24 Tage", so muß man das als 24 Arbeitstage verstehen.


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