Unterschiede gemeinsamkeiten repräsentantenhaus bundestag

Das amerikanische Repräsentantenhaus ist eine der beiden Kammern des Kongresses und damit Teil der Legislative. Auch der Bundestag in Deutschland gehört der Legislative an. Die 435 Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden, abhängig von der Bevölkerungszahl des Bundesstaates, für die Dauer von zwei Jahren per Mehrheitswahlrecht gewählt, d.h. es zählt die relative Mehrheit der Stimmen in einem Bezirk. Darin liegt bereits ein wichtiger Unterschied zum deutschen Bundestag. Bei uns werden die Abgeordneten zunächst einmal für vier Jahre gewählt. Auch spielt es in dem deutschen Regierungssystem keine Rolle, aus welchem Bundesland ein Abgeordneter kommt. Es ist theoretisch durchaus möglich, dass z.B. das Saarland überhaupt keinen Vertreter im Bundestag hat, weil, anders als in den USA, bei uns nach Verhältniswahlrecht gewählt wird. Das bedeutet, dass von den Parteien Listen erstellt werden, und dann je nach Ergebnis, die Sitze des Parlaments prozentual verteilt werden. Wenn z.B. die CDU 35% der Stimmen bekommt und es im Bundestag 100 Sitze zu verteilen gibt, Bekommt sie nach diesem Schlüssel 35 Abgeordnete in den Bundestag. Also würden von der Kandidatenliste der CDU die ersten 35 Politiker in das Parlament einziehen. Es gibt im deutschen Wahlsystem aber eine Besonderheit. Wenn ein Kandidat in seinem Bezirk die absolute Mehrheit erlangt, zieht er in jedem Fall in den Bundestag ein. Diese sogenannten Überhangmandate können dazu führen, dass ein Politiker im Bundestag sitzt, dessen Partei an der 5 %-Hürde gescheitert ist. Deswegen kann man die Zahl der Abgeordneten im Bundestag auch nicht genau eingrenzen, da sie sich mit jeder Wahl verändern kann. Es müssen aber mindestens 598 Abgeordnete im Bundestag sitzen. Zur Zeit sitzen z.B. 613 Abgeordnete dort. Auch die Aufgaben der beiden Parlamente unterscheiden sich zum Teil erheblich. Beide Kammern des amerikanischen Kongresses tragen gemeinsam das Gesetzgebungsverfahren und verfügen über die äußerst umfassende Macht der Ausgabenbewilligung. Darüber hinaus muss der Kongress beim Abschluss von Verträgen mit ausländischen Mächten befragt werden; er hat die formelle Macht, Kriege zu erklären, Bundesbeamte, Richter, Kabinettsmitglieder und den Präsidenten wegen Vergehen zu belangen , und er hat das Recht, Verhöre durchzuführen und entsprechende Unterlagen anzufordern. Damit stellen beide Häuser ein wirkungsvolles Gegengewicht zum Präsidenten dar, dessen Erfolg an der Fähigkeit gemessen wird, den Kongress auf „seine Linie“ zu bringen. Der Präsident steht jedoch außerhalb des Kongresses, d.h. er ist kein Teil von ihm und kann nur durch "Impeachment" vom Kongress abgesetzt werde, also nur, wenn er sich strafbar gemacht hat. Der Bundeskanzler hingegen kann duch das konstruktive Mißtrauensvotum jederzeit abgesetzt werden. Paralel zum den USA nimmt der Bundestag ebenfalls eine wichtige Rolle in der Gesetzgebung ein und hat in Haushaltsfragen eine machtvolle Position. Ein anderer großer Unterschied zwischen dem amerikanischen Repräsentantenhaus und dem deutschen Bundestag ist, dass der Bundestag einen großen Anteil an der Wahl des Kanzlers hat und die Minister der Regierung absegnen muss, während in den USA der Präsident durch Wahlmänner gewählt wird und seine Minister selber bestimmen kann (Daher heißen diese dann auch "Secretary" - Sekretär, weil sie nach dem System nur beratende Funktion haben).

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Unterschiede und Gemeinsamkeiten vom Repräsentantenhaus und Bundestag