Unterscheidung rollgeld
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Unterscheidung.
Es gibt neben dem Rollgeld auch noch andere Beförderungskosten:
• Ab Werk : der Käufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der Beförderung.
• Unfrei : der Verkäufer trägt die Versandkosten bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosen trägt der Käufer.
• Frei Waggon : der Verkäufer übernimmt das Rollgeld und die Verladekosten, die restliche Beförderung trägt der Käufer.
• Frachtfrei : der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof.
• Frei Haus : der Verkäufer übernimmt alle Beförderungskosten.
Fracht- und Rollgeld:
Frachtgeld
= das für die gewerbliche Beförderung zu entrichtende Entgelt.
Rollgeld
= die Beförderungskosten vom Lieferer bis zum Versandbahnhof, sowie die Beförderungskosten vom Bestimmungsbahnhof bis zum Käufer.
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