Unterscheidung rollgeld

Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Unterscheidung. Es gibt neben dem Rollgeld auch noch andere Beförderungskosten: • Ab Werk : der Käufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der Beförderung. • Unfrei : der Verkäufer trägt die Versandkosten bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosen trägt der Käufer. • Frei Waggon : der Verkäufer übernimmt das Rollgeld und die Verladekosten, die restliche Beförderung trägt der Käufer. • Frachtfrei : der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof. • Frei Haus : der Verkäufer übernimmt alle Beförderungskosten. Fracht- und Rollgeld: Frachtgeld = das für die gewerbliche Beförderung zu entrichtende Entgelt. Rollgeld = die Beförderungskosten vom Lieferer bis zum Versandbahnhof, sowie die Beförderungskosten vom Bestimmungsbahnhof bis zum Käufer. acara-online.de - Deze website is te koop! - de beste bron van informatie over acara-online.

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Gibt es eine Unterscheidung beim Rollgeld?