Unterhaltsverzicht

Ich habe vor einiger Zeit Fragen zum Unterhaltsverzicht gestellt. Mein Sohn hat auf seinen Unterhalt verzichtet. Schriftlich natürlich. Bekommen wir jetzt noch Bescheid vom Amtsgericht? Einen Beschluss oder ein Urteil? Wie lange dauert es, wenn er Bescheid bekommt?

1 Antworten zur Frage

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Unterhaltsverzicht

Der kommt garnicht denn so ein Verzicht muss notariell beglaubigt sein.
das verstehe ich nicht. Mein Sohn hätte Mitte März an einer Gerichtsverhandlungerscheinen müssen. Um dieses zu vermeiden und um seinen Erzeuger nicht zu begegnen, hat mein Sohn auf seinen Unterhalt verzichtet. Sein Anwalt hat ihn gebeten nur einen Kurzbrief zu schreiben,eben dass er auf den Unterhalt verzichtet und den Antrag zurück nimmt. Sein Anwalt hat diesen Brief damit es schneller geht zum Amtsgericht Lindau gefaxt.Zwei Tage später haben wir Post vom Amtgericht bekommen, der besagte, dass mein Sohn nicht mehr erscheinen braucht.Was auch jetzt hinter ihm liegt. Nur frage ich mich ob da nicht noch mehr kommen müsste.

Unterhaltsverzicht bei volljährigem Kind

Ja, das ist problemlos möglich. Das wird immer nur relevant, wenn dir ein Amt was zahlen muss.
Solltest du irgendwann Bafög benötigen, wird es wieder ein Thema. Also verzichte "für den Moment", nicht entgültig. Man weiß ja nie.
Es ist möglich, ihr solltet den Kindsvater aber nicht von seinen Verpflichtungen entbinden. Was ihr jetzt an Finanzen nicht benötigt, könnt ihr doch "auf die hohe Kante legen".
bei meiner Frage handelt es sich nicht um meinen Erzeuger sondern um den meines Sohnes.
Eigentlich habe ich mich nie so in Foren reingetraut, aber ich brauche wirklich gute Antworten.
Mein damaliger Ex-Partner hat mir vor ca. 20 Jahren ziemlich schlimme Dinge angetan. Dadurch habe ich, da ich das alleinige Sorgerecht hatte dafür gesorgt, dass der Erzeuger anfangs keinerlei Rechte an meinen Sohn hatte. Mein Sohn weiß, das wir auch schöne Momente hatten und auch in einem solchen entstanden ist. Leider haben die schlechten Charaktereigenschaften dieses Mannes überwogen. Als mein Sohn fünf Jahre alt war,wurde ich durch einen Gerichtsbeschluss dazu "verdonnert" jährlich einen Informations- und Entwicklungsbericht zu schicken und ein Foto, welches nicht älter sein sollte, als zwei Jahre. Als Teenager war es meinem Sohn sehr unangenehm, dass ich einer "fremden" Person persönliche Dinge über ihn mitteilte.Damit will ich sagen, mein Sohn hat kein Interesse an seinen Erzeuger, auch jetzt nicht. Wir müssen in ca. 1 Woche an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen. Da wir ja öffentliche Gelder bezogen haben, mussten wir den Ki-Unterhalt einklagen. Da ich aber jetzt selber verdiene, war meine Frage wegen dem Verzicht auf Unterhalt da. Wir müssen nämlich weit über 600 km zu dieser Gerichtsverhandlung fahren und haben ehrlich gesagt keinen Nerv auf diesen Stress. Und ich möchte auch endlich nach 20 Jahren mit dieser leidigen Geschichte abschließen, damit mein Sohn und ich endlich in Frieden leben können.

Wie ist das eigentlich mit dem Unterhaltsverzicht.?

Der Notar sagt das ist möglich, in dem Fall nicht sittenwidrig und sollte wasserdicht für den Ehemann sein.
Ich seh schon - ich hab es unnötig erschwert.
Lassen wir mal die Kinder weg. Also: keine Kinder!
Frau blieb Zuhause, um Hausfrau zu sein. aus eigenem Willen und zur Freude des Mannes, der das schön fand.
Muss dann Unterhalt gezahlt werden, oder kann die Frau Hartz IV beantragen.
Sollte die Frau irgendwann einmal nach der Scheidung auf Sozialgeld angewiesen sein, dann wird von den entsprechenden Stellen geprüft, ob es noch einen zahlungsfähigen Ex-Ehemann gibt, bei dem wird dann die Hand aufgehalten. Die Klausel im Ehevertrag interessiert die gar nicht.
Müsste der Unterhaltsberechtigte aufgrund des Unterhaltsverzichts Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beantragen, so ist der Unterhaltsverzicht unwirksam, denn er würde zu Lasten des Staates, der Allgemeinheit gehen.
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Quelle eigen Erfahrung: Ich habe bei meiner Scheidung ebenfalls per Notarvertrag auf Ehegattenunterhalt verzichtet, das ist völlig rechtswirksam. Ich habe nie dagegen geklagt und auch nie Sozialleistungen beantragt, insofern ist das schon in Ordnung. Bei einer Klage muss allerdings nur nachgewiesen werden, das Rechte Dritter durch den Verzicht beeinflusst werden und das ist so, wenn der Staat als Dritter etwas zahlen soll, was eigentlich ein Anderer zahlen müsste.
Die Frau kann beantragen, kriegt aber nix, mit dem Verweis, sich zuerst an den Ex zu wenden und falls der das nicht einsieht, gewinnt sie die Klage auf Unterhalt.
WENN ES VERTRAGLICH FESTGEHALTEN IST;PLUS BEGLAUBIGT IST DANN GEHT SIE LEER AUS:SOZIALGELD WAS INZWISCHEN HARTZ4 HEIßT;KANN SIE BEANTRAGEN,SIE KANN NUR ANSPRUCH ERHEBN WENN DER MANN IHR NACHWEIßLICH SEELISCH ODER KÖRPERLICH SCHADET.ich versteh nicht wie man sich als Frau so verlieren kann,wenigstens einen minijob kann man ausüben.und dann ohne dastehen.mich würde aber interessieren wenn sie die abmachung einging sie zu hause und er arbeitet,wie konnte sie diesen vertrag eingehen?man stellt sich selber doch auch die frage,"was ist bei scheidung"? niemand gibt ein die sicherheit das alles im Leben glatt läuft.
Was hast du denn? Ich habe voll bewusst auf Unter.halt durch meinen Ehemann verzichtet, weil ich aus Gerechtigkeitsempfinden keine Ursache sah, dass er für mich etwas zahlen sollte. Ich habe stets mein eigenes Auskommen gehabt und konnte für meinen Unterhalt aus eigener Karft aufkommen. Allerdings hat uns der Notar schon beim Abschluss des Vertrages darauf aufmerksam gemacht, dass bei Sozialhilfeanspruch, sich auch an den Exmann gewendet wird, um Forderungen geltend zu machen, und zwar durch die staatlichen Stellen und nicht durch die Frau. Der Notarvertrag wurde während der Scheidungsverhandlungen geschlossen und nicht am Beginn der Ehe. Ich nenne das keine Dummheit, sondern Stolz und Gerechtigkeit, warum soll mein Exmann für mich, 10 oder 20 Jahre nach der Scheidung irgendetwas zahlen, da habe ich doch mit dem Menschen nun wirklich nichts mehr zu tun. Aber manche Frauen heiraten ja nur, damit sie ein Leben lang versorgt sind - muss jeder selbst wissen.
ja,weiß ich aber dich sollte es auch nicht betreffen
Also in erster Linie ist ein Verzicht des Unterhalts nicht möglich
§ 1614 BGB - dejure.org
“Zum Ehegattenunterhalt nach der Scheidung können weitgehende Vereinbarungen getroffen werden. Es kann auch, zumindest teilweise, ein Unterhaltsverzicht vereinbart werden. Dieser darf jedoch keinesfalls zu Lasten Dritter gehen. Müsste der Unterhaltsberechtigte aufgrund des Unterhaltsverzichts Grundsicherungsleistungen oder Hartz IV beantragen, so ist der Unterhaltsverzicht unwirksam, denn er würde zu Lasten des Staates, der Allgemeinheit gehen. “http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:3JrQcNkBg6sJ:www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/unterhaltsvereinbarung-unterhaltsverzicht.html+verzicht+auf+unterghalt+verzicht+aud´f+hartz+4%3F&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&source=www.google.de">www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/unterhaltsvereinbarung-unterhaltsverzicht.html+verzicht+auf+unterghalt+verzicht+aud%C2%B4f+hartz+4%3F&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&source=www.google.de">http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:3JrQcNkBg6sJ:www.sozialhilfe24.de/unterhalt-unterhaltsrecht/unterhaltsvereinbarung-unterhaltsverzicht.html+verzicht+auf+unterghalt+verzicht+aud´f+hartz+4%3F&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de&source=www.google.de
der Paragraph wäre nur interessant!
den weiß ich leider auch nicht
also auf Ehegattenunterhalt kann verzichtet werden.
§ 1585c BGB
Vereinbarungen über den Unterhalt
Die Ehegatten können über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen. Eine Vereinbarung, die vor der Rechtskraft der Scheidung getroffen wird, bedarf der notariellen Beurkundung. § 127a findet auch auf eine Vereinbarung Anwendung, die in einem Verfahren in Ehesachen vor dem Prozessgericht protokolliert wird.
.es ist schon vereinbart wurden,bei der eheschließung.!die §en sind richtig aber steht auch da,alles was vor der scheidung vereinbart wurde und das notariell ist rechtens.es sei denn.usw.
für den sogenannten Trennungsunterhalt - die Zeitspanne von der Zustellung des Scheidungsantrages bis zur Rechtskräftigen Scheidung ohne Belang - es kann nicht wirksam verzichtet werden -
Anders für den sogenannten nachehelichen Unterhalt:
der BGH hat festgestellt, daß der kinderbetreuende Ehepartner trotz eines Verzichts auf Betreuungsunterhalt in der Regel nicht nur den Elementarunterhalt, sondern auch Unterhalt für die Kranken- und Altersvorsorge verlangen kann -
es kommt immer auf die individuelle Lebenssituation an - So kann wirksam dann verzichtet werden, wenn die Ehe kinderlos geblieben ist und beide Ehepartner in etwa gleich Einkünfte auch schon während der Ehe erzielt haben -
- Verzicht und Leistungsbezug ist ausgeschlossen - nicht vorzustellen, wenn sich beide einig sind - dann kassiert sie die staatliche Leistung und der von regulärer Unterhaltspflicht befreite gibt seiner Ex unter der Hand als Taschengeld noch 200 € / Monat obendrauf
Das hieße, er wehrt sich zu zahlen, sie geht zum Staat, kassiert Hartz IV und er ist raus?
Nein. genau das Gegenteil ist der Fall und so habe ich es auch formuliert
Sorry hatte das "- nicht vorzustellen, wenn sich beide einig sind - dann kassiert sie die staatliche Leistung und der von regulärer Unterhaltspflicht befreite gibt seiner Ex unter der Hand als Taschengeld noch 200 € / Monat obendrauf" dann falsch verstanden.
Hatte es so interpretiert, dass sie kassiert und er ist frei von Pflichten.
Damit würde der "zur Zahlung verpflichtete " ja seine Pflicht auf die Allgemeinheit abwälzen.
Das geht nicht.
und wer ist bei dieser fragestellung der "zur zahlung verpflichtete"? und warum ist/wäre er es?
Es kommt darauf an, ob sie nur auf Unterhalt oder auch auf Unterhalt im Falle der Not verzichtet hat. Im letzten Fall gibt es nämlich gar nichts.
Wenn Sie aus Not verzichtet hat bekommt sie nichts, wenn sie einfach verzichtet bekommt sie was?
Klingt unlogisch. Kannst Du mir das erklären und mit Quellen belegen, bitte?
im fall der not" bedeutet etwas anderes als "aus not verzichten"! da hat sie bei der scheidung auf unterhalt auch für den fall verzichtet, dass sie später in not gerät
Ja - und wer zahlt dann den Unterhalt - im Fall der Not?
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Schuldigung: Meine Meinung traf wohl den Rechtsstand von gestern. Ein Verzicht für den Fall der Not kann also nicht mehr vereinbart werden, da er zu Lasten Dritter geht.
hmm. soviel ich weiß sind viele eheverträge null und nichtig die geschlossen wurden, da es keine übervorteilung geben sollte, oder auch gewisse rechtssicherheiten nicht fehlen dürfen. zwar ist unterschrieben, aber auch schnell der prozessgewonnen, wenn geklagt wird.
ich such mal, denn es gab meines wissens vor etwa 2-3 jahren ein sehr wichtiges urteil deswegen und das gilt dasnn für alle verträge und nicht erst seit dem urteil.
ich suche mal.
Ja, es gibt ein Urteil - das weiß ich - in dem geht es um eine Übervorteilung. Ein Chefarzt heiratete die schwangere Arzthelferin und schloss Zahlung des Unterhaltes aus - hier war das sittenwidrig. Aber in diesem Fall waren ja beide berufstätig.
KNUDDEL
Nach dem Urteil des BGH ist der nacheheliche Kindesunterhalt sowie die Altersversorgung besonders geschützt. In diesem „Kernbereich“ sei ein weitgehender oder gar völliger Verzicht eines Ehepartners sittenwidrig, wenn dieser Nachteil nicht „durch anderweitige Vorteile gemildert oder durch die besonderen Verhältnisse der Ehegatten gerechtfertigt wird“, heißt es im Urteil. Ist danach der Ehevertrag unwirksam, gelten insgesamt die gesetzlichen Regelungen. Beim Zugewinnausgleich seien die Partner dagegen völlig frei in der Gestaltung des Vertrages. In einzelnen Fällen könne es allerdings rückblickend missbräuchlich sein, wenn sich der begünstigte Partner auf diese Vertragsklausel beruft.
Bundesgerichtshof, Urteil, Az.: XII ZR 265/02"
Sittenwidrige Eheverträge sind anfechtbar : Gansel Rechtsanwälte : Familienrecht, Eheverträge, sittenwidrig, Scheidung, Versorgungsausgleich, Zugewinn, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Altersversorgung, Rechtsanwalt, Berlin
nun, auch in dem link steht,
"Nichtig ist ein Ehevertrag – so die Richter – allerdings nur, wenn einer der Partner extrem benachteiligt wird. Lediglich ein Einkommensgefälle reicht dafür nicht aus.
Sollte sich während der Ehe aber ein finanzielles Ungleichgewicht – z.B. durch erhebliche Gehaltserhöhungen ergeben – können die Gerichte nunmehr den Vertrag auch nachträglich anpassen. "
nun, irgendwie alles nicht eindeutig aber viele ansätze was zu tun wenn nötig.
jA; DESWEGEN SAGEN HIER AUCH ALLE WAS ANDERES: alLE HABEN ES NACHGEGUCKT - JEDER WAS ANDERES ALS aNTWORT
drum quäke ich ja auch hier unten
nun, ich denke das die ämter da schon wissen woi der hebel anzusetzen ist un dieses nach einzelfall entschieden wird. geld wird sie schon erst mal bekommen, aber ob sie oder der ex-ehegatte dann in regress genommen werden, wird da wiederum ein gericht entscheiden müßen.
Ich vermute mal, was im Fall des Zutreffenden getan werden kann, ist wirklich situationsbedingt und individuell zu entscheiden.
Mit Hilfe eines Anwalts, der weiß über die Paragraphenwelt immer noch besser bescheid als wir User
Das hatte ich gehofft ^^, dass ein Anwalt oder Jura-Student dabei ist.
hehe vll net um die Zeit, die Sitzen alle noch sonst wo
wenn es diesen ehevertrag gibt,dann wird sich auch daran gehalten.wie ich rauslese,auch vom Notar beglaubigt.allerdings wenns frauchen schlau ist und die klauseln kennt,und du zb. fremdgegang bist)oder du sie wegen streites anschreist,oder es rangelei gibt,dann ist alles nichtig und kann auf unterhalt anspruch nehmen.Also sei bitte gewarnt,falls sie solch maßnahmen ergreift!Hartz4 kann sie sofort beantragen,wobei ich mich sehr zurückhalte mit meiner meinung über frauen die nicht mit verdienen.ich meine es nicht böse aber verstehen kann ich es nicht.was ist mit den Kindern?da wirst du zahlen müssen,ABER da bräuchte ich mal ein genaues Alter um dir noch etwas raten zu können!.mir scheint du siehst grad deine Felle davonschwimmen,und du leidest darunter,kann das sein?
hier Ich winke doch schon die ganze zeit!und als Tipp das knuddel mit Sinope,ist nicht angebracht an deiner stelle,und dann noch schwarz auf weiß,das kann dir den Hals kosten.