Unterhalt verpflichtet vaterschaft nicht rechtskräftig ist
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Bin ich zum Unterhalt verpflichtet, auch wenn die Vaterschaft noch nicht rechtskräftig ist?
Nein weil gezahlter Unterhalt "verbrauchtes Geld" ist was die Mutter auf keinen Fall zurückzahlt , es müsste beim Kind eingeklagt werden. Wenn hier kein Einkommen vorhanden ist, gibts auch kein Geld zurück.
Vor allem erhält die Mutter Geld von der Unterhaltsvorschusskasse bis das Kind 7 Jahre alt ist.
Teile der Mutter fairerweise mit das Du nicht zahlst bis die Vaterschaft gekärt ist, damit Sie vom Jugendamt Geld bekommt.Wenn Du der Vater bist musst Du sowieso nachzahlen, ich spreche da aus eigener Erfahrung.
Ich will sagen lege Geld beiseite jeden Monat in Höhe des möglichen Unterhaltes, um im Notfall das Geld parat zu haben.
Radarfuchs130