Unterhalt vater nicht deutschland lebt kein deutscher ist

wir möchten gern ein kind zusammen, mein freund ist holländer und lebt auch in holland. er ist arbeitsunfähig und wir vom staat unterstützt. er soll aber in deutschland als vater eingetragen werden. habe ich bei einer späteren trennung anrecht auf kindesunterhalt aus holland oder aus deutschland.

2 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1607 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Unterhalt wenn der Vater nicht in deutschland lebt und auch kein deutscher ist

Ich kann Dir nur sagen , dass die Gerichtsverhandlungen immer in der Stadt ist wo der Kläger wohnt. da Du ja dann im Ernstfall im Namen Deines Kindes klagst müßte es auch nach dem hiesigen Gesetz gelten.
Anmerkung, ich weiß ja nicht wie alt Ihr seid , aber ein Kind ohne gesichertes Einkommen, auf Staatskosten, ich glaube davon haben wir mehr als genug.
Yep, Kinder - gut und schön. Aber man sollte sich ersteinmal Gedanken machen, wie man das Kind einigermaßen sicher in die Welt setzt.
ZUM WOHLE DES KINDES
ja ich glaube auch wenn ihr wisst das ihr auf staatskosten leben werdet, dann würd ich mir die kinderplanung überlegen, denn ihr wollt dem kind doch auch was bieten können oder?
ich habe nur einen befristeteten Vertrag und warte deswegen auch noch mit dem Kinderkriegen.