Unterhalt vater nicht deutschland lebt kein deutscher ist
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Unterhalt wenn der Vater nicht in deutschland lebt und auch kein deutscher ist
Ich kann Dir nur sagen , dass die Gerichtsverhandlungen immer in der Stadt ist wo der Kläger wohnt. da Du ja dann im Ernstfall im Namen Deines Kindes klagst müßte es auch nach dem hiesigen Gesetz gelten.
Anmerkung, ich weiß ja nicht wie alt Ihr seid , aber ein Kind ohne gesichertes Einkommen, auf Staatskosten, ich glaube davon haben wir mehr als genug.
Yep, Kinder - gut und schön. Aber man sollte sich ersteinmal Gedanken machen, wie man das Kind einigermaßen sicher in die Welt setzt.
ZUM WOHLE DES KINDES
ja ich glaube auch wenn ihr wisst das ihr auf staatskosten leben werdet, dann würd ich mir die kinderplanung überlegen, denn ihr wollt dem kind doch auch was bieten können oder?
ich habe nur einen befristeteten Vertrag und warte deswegen auch noch mit dem Kinderkriegen.