Unterbricht mahnung verjährung

genauso eindeutig nein! eine von dir geschriebenen mahnung unterbricht NICHT - unterbrochen wird durch einen gerichtlichen mahnbescheid oder eine gerichtliche klage.

9 Antworten zur Frage

Bewertung: 2 von 10 mit 1440 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Unterbricht eine Mahnung die Verjährung?

Da es ja offensichtlich nun zwei verschiedene Meinungen gibt, wäre ein fundierter Hintergrund nicht schlecht.
eine mahnung kann ja auch der gläubiger selbst schreiben - ohne anwalt - ohne gericht - einfach so - aber die unterbricht eben nicht die verjährung
Nur eine gerichtliche , keine selbst geschriebene.
§ 209 BGB
Ich ziehe diese Antwort zurück, habe einen veralteten BGB-Text aus dem Regal genommen.
Ja. Vom Datum des Poststempels der Mahnung an, besteht wieder eine neue Verjährungsfrist.
Ich meine natürlich eine gerichtliche Mahnung.
Die Mahnung als solche beeinflusst nicht den Ablauf der Verjährung des Anspruchs. Erst wenn der Schuldner den Anspruch anerkennt, z. B. durch Bitte um Zahlungsaufschub, Teil- oder Zinszahlung, beginnt die Verjährung neu.
Quelle vergessen: Mahnung – Wikipedia
BGB § 212 Neubeginn der Verjährung
Die Verjährung beginnt erneut, wenn
1. der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in anderer Weise anerkennt oder
2. eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird.
."
Nicht der gerichtliche Mahnbescheid sondern erst der dann folgende Volstreckungsbescheid unterbricht die Verjährung.
Verjährung – Wikipedia
Dort findest du einige Antworten. Unter Punkt 1.1.3 Ablauf und Ende