Unter 16 jahren nach 22 uhr freunden polizei erwischt was konsequenzen

Mein Enkel hat Karten für ein Konzert von "Lincking Park" gewonnen. Voraussichtlich wird er erst nach 22 Uhr wieder zu Hause eintreffen. Er muss mit dem Zug fahren. Was sind die Konsequenzen, wenn er, der er erst 15 Jahre alt ist, nach 22 Uhr mit den Freunden, die schon 16 Jahre alt sind, von der Polizei kontrolliert wird?

19 Antworten zur Frage

Bewertung: 3 von 10 mit 1583 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Unter 16 Jahren nach 22 Uhr mit Freunden von Polizei erwischt. Was sind die Konsequenzen?

Die Heimfahrt dauert im Zug etwa eine Dreiviertelstunde.
Am Bahnhof wird mein Enkel von meinem Sohn abgeholt.
Alkohol ist tabu und daran hat er sich bisher bei jedem Diskothekenbesuch gehalten.
Er wird nach Hause gefahren, wenn möglich.
Oder Eltern informiert die ihn abholen.
Schlimme Konsequenzen sollte das nicht haben.
Draußen" ist keine Lokalität. Mit dem Einverständnis seiner Eltern darf er sich draußen so lange aufhalten wie sie es ihm erlauben. Er soll der Polizei sagen, dass die Eltern bescheid wissen und es erlaubt haben. Im Zweifelsfall können die bei den Eltern anrufen.
Es wäre aber besser, wenn die Eltern einen "Erziehungsbeauftragten" bestimmen, d.h. eine volljährige Person , die den Jungen begleiten oder zumindest abholen.
Also mein Enkel fährt gegen 18 Uhr mit dem Zug zum Veranstaltungsort. Das Konzert beginnt um 20 Uhr und geht laut seiner Schätzung so bis 23 Uhr. Dann fährt er mit dem Zug zurück und wird am Bahnhof so gegen halb eins von seinem Vater, meinem Sohn, abgeholt.
Das beste ist sicher, du erkundigst dich bei Polizei oder Jugendamt.
Ist das Konzert in einer Halle, gilt, dass er unter 16 Jahren ohne Aufsicht einer Volljährigen nicht dort sein dürfte. Ich habe keine Ahnung wie sich das bei open-air verhält. Vllt findet ihr doch jemanden, der im Kontrollfall für die Jungen einsteht.
Ich glaube nicht, dass in der Praxis vor Ort zum Konzert die Polizei kontrolliert. Ich selbst habe meinen Kindern in dem Alter noch nicht zu Konzerten gelassen, aber ich kann auch verstehen, dass dein Enkel, wo er die Karten gewonnen hat, unbedingt dort hin will und das nicht mit Mama und Papa.
kommt darauf an, wobei er erwischt wird.
zugfahren darf er nach 22 uhr.
das "gesetz zum schutz der jugend in der öffentlichkeit" oder wie das dingens heisst, schreibt ja nur vor, in welche veranstaltungen man in welchem alter zu welcher zeit nicht reindarf. zugfahren gehört nicht dazu. ansonsten bekommt ja nicht der jugendliche probleme , sondern der veranstalter, weil er nicht kontrolliert hat.
also keine falschen ängste
interessante entwicklung der frage von
"vermutlich kommt er nach 22 uhr heim weil er mit dem zug fahren muss"
bis zum
"das konzert dauert bis nach 23 uhr"
das macht eine korrekte beantwortung nicht gerade einfacher! vielleicht solltest du von anfang an schreiben, was sache ist? macht schliesslich einen unterschied, ob er unterwegs oder irgendwo ist
klar ist 23 uhr auch nach 22 uhr - aber es macht einfach einen unterschied, ob jemand um 22 uhr auf dem heimweg ist (wie von dir zunächst dargestellt und durch dein "voraussichtlich" noch besonders suggeriert wird, und vom gesetzgeber nicht erfasst ist) oder ob der bis nach 23 uhr in einer veranstaltung ist, für die das jugendschutzgesetz gilt. dieser unterschied sollte dir klar sein! und dementsprechend fällt auch die antwort anders aus, wenn die fakten bekannt sind.
zur neuen situation lässt sich sagen, dass es wohl für deinen enkel ganz verboten ist, daran teilzunehmen - aber trotzdem braucht er vor den konsequenzen keine angst haben; die würden den veranstalter treffen. im übrigen dürfen personen unter 18 jahren nicht teilnehmen - also seine 16-jährigen freunde auch nicht! so wie du das schilderst, hätte ich keine bedenken, ihn trotzdem gehen zu lassen - in der masse fällts nicht auf und er weiss sich ja zu "benehmen", dass es nicht auffällt.
Er wird jetzt auch wahrscheinlich zum Konzert gehen.
ich glaube, ich muss mich korrigieren: unter 16 ist verboten - ausser in begleitung eines erziehungsbevollmächtigten, unter achtzehn erlaubt, wenn es bis 24 uhr beendet ist.
da unten bei der antwort von krumel65 ist das ganz gut zu sehen
ein anruf bei den eltern, die müssen ihn abholen
oder die polizei bringt ihn heim und klingelt die eltern aus dem bett
beides ist the worst case
es kann auch sein, daß er eine ermahnung bekommt und von dannen ziehen kann
Da wird nichts passieren, außer eine gemütliche Heimfahrt im Polizeiwagen und eine Standpauke für die Eltern.im Ernstfall
Vermutlich drücken sie ja ein Auge zu.Schlimmer wird es wenn dein Enkel dann angetrunken erwischt wird.
In Österreich darf man, glaube ich, ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis 01.00 in der Stadt bleiben. Mit dem vollendeten 16.Lebensjahr gibt es keine Uhrzeitbeschränkung mehr.
1. die band heißt linkin park
2topic: dann wird er von der Polizei heimgebracht, sonst passiert eigentlich nichts und die eltern bekommen vielleicht ein bisschen ärger von der polizei -> aufsichtspflicht verletzt.
also das ist eigentlich nicht so schlimm kommt ganz darauf an wie die eltern reagieren xD
meine erfahrungen:
ich war auch schon auf konzerten, also polizei steht da eigentlich immer rum, aber die schauen nur nach schlägerreienen oder so. also ich wurde noch nie von der polizei angequatscht, obwohl ich schon öfter auf konzerten war
Mein Enkel hat mir heute nur begeistert erzählt, dass er zwei Karten bei einem Gewinnspiel im Radio gewonnen hat.
Für die Gruppe bin ich glaube ich etwas zu alt, nach dem zu urteilen, was er mir vorgespielt hat.
Es wird nichts passieren. Mein jüngerer Bruder, jetzt 15 1/2 Jahre alt, wurde von der Polizei kontrolliert und es geschah gar nichts. Man konnte zwar annehmen, die Polizei hatte alle Hände voll zutun und es gab Wichtigeres, aber in der Öffentlichkiet und in öffentlichen Verkehrsmitteln reicht es, wenn die Eltern zugestimmt haben. Nur in Lokalen ist das etwas anderes.