Ungewolltes kind
Was ist der "wissenschaftliche" Name für ungewolltes Kind?
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Ungewolltes Kind?
ich lehne mich jetzt mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass ein wissenschaftlicher Name dafür nicht existiert.
Im Volksmund.*, Unfall etc.
OMG das stand B.a.s.t.a.r.d.?
So was wird gekillt?.
Ich fasse es nicht
Du,das was du geschrieben hattest,war aber der Begriff für außerehelich gezeugte Kinder, die dem Ehemann untergeschoben wurden.
Uups ja.
Stimmt, es gibt ja auch eheliche Unfälle.
wobei : auserehelich ein B. , ehelich ein Unfall
Könnte mir eigentlich nur vorstellen,daß Kinder,die aus Vergewaltigungen hervorgehen,ungewollt sind.
Wer sich ansonsten auf das Risiko einläßt,muß es ja irgendwie ein bißchen wollen.
zumindest mit einkalkulieren, dass da was draus wachsen könnte
100%ige Verhütung gibt es nun mal nicht
Es gibt einen Begriff für ganz extrem ungewollte Schwangerschaft, die von der Mutter völlig negiert wird:
Gravitas suppressalis
Dafür gibt es kein eigenständiges Wort. Bankert ist z.B. die Bezeichnung für ein uneheliches Kind, was aber nichts darüber aussagt, ob es gewollt oder nicht ist.
Man könnte vllt Un-Wunschkind sagen. Umganssprachlich kenne ich noch die Bezeichnung "Unfall".
Wie viele Jahre muss ein Vater für ein ungewolltes uneheliches Kind Unterhaltsgeld zahlen?
ich glaube mindestens bis zum 18. lebensjahr und evtl. noch das Studium. ob gewollt oder ungewollt spielt dabei keine Rolle
Auch wenn der Vater noch so verantwortungslos und ignorant ist muss er zahlen.
Wielange?
Mindests bis zum 18. Lensjahrund danch, bis dasKind auf eigenen Füßen steht. Längstens bis zum 27. Lebensnjahr.
Nachzulesen hier
eben im fernsehen
kam, das ein uneheliches kind nur bis zum 3. lebensjahr einen anspruch auf unterhaltszahlungen hat, wenn die mutter NICHT arbeitet.
wie das jetzt ist, wenn sie arbeitet weiß ich nicht, aber dieses gestzt ist noch nicht verabschiedet, es wurde nur für einen kürzlich laufenden prozess benutz bzw. aufgestellt, der bundesgerichtshof prüft dieses gesetzt bis ende oktober und dann wird die überarbeitete fassung verabschiedet.puuuuh.gut aufgepasst
Es ging um Unterhalt für die MUTTER. Unterhalt für das Kind muss auf jeden Fall bis zur Volljährigkeit bezahlt werden. Nicht gut aufgepasst
Du wolltest zwar, bloß zahlen willst Du nicht? Bist ja ein geiler Typ! Hat Dein eigener Vater auch so eine Einstellung gehabt?
Egal, Du musst jedenfalls zahlen. Mindestens bis DEIN Kind 18 Jahre alt ist und längstens bis es 27 ist.
Übrigens, wenn Du nicht bezahlst, wanderst Du ins Gefängnis
Hallo, ich weiß nicht genau, ob diese Zeilen jeder sehen kann , da ich erst gestern auf diese website gestoßen bin und nicht so recht weiß, wie hier alles funktioniert, aber ich glaube, ich muss einmal etwas aufklären, damit ich nicht weiter diese bösen Sätze lesen muss.
Ich bin eine Frau :-), 26 Jahre alt - und mein Freund, 33, gut verdienend, hat wenige Wochen, bevor WIR ein Paar geworden sind, seine "Ex", in die er aber nicht verliebt war, geschwängert - ohne es zu wissen! Es herrschte jediglich eine "Bett-Beziehung". Sie hatte Ende Dezember letztes Jahr erfahren, dass sie schwanger ist , als wir schon glücklich verliebt waren. Wir beide waren fix und fertig und er ist mit ihr zu verschiedenen Beratungsstellen zwecks Abtreibung gegangen und hat ihr auch klipp & klar deutlich gemacht, dass er dass Kind NICHT will, da er nun mit MIR glücklich ist und eine eigene Zukunft mit mir plant. Sie war hin- und hergerissen, mein Freund konnte nichts anderes machen, als ihr seine Meinung dazu sagen. Sie sagte ihm, dass wenn sie das Kind zur Welt bringen würde, er NICHTS zahlen müsse! Die ersten 3 Monate hieß es abwarten und zittern - bis ihre Entscheidung fiel, denn es war allein IHRE Entscheidung: sie wird das Kind bekommen! Für meinen Freund und mich ist eine Welt zusammengebrochen, doch wir werden es gemeinsam überstehen und ich stehe zu ihm, egal, was passiert. Die beiden haben nichts schriftlich festgehalten, er war nicht bei einem Anwalt o. ä. Da es mir wegen dieser Umstände psychisch sehr schlecht geht und Dauermigräne habe und nicht weiß, was noch alles auf uns zu kommt, wollte ich diese Frage stellen, um Klarheit zu bekommen, da ich mich mit diesem Thema noch nie auseinander setzen musste. Ich habe Angst. Es wäre so gemein, wenn sie plötzlich DOCH Geld einfordern würde, wo wir das Geld doch für ein eigenes Kind benötigen könnten. Und da ich gestern im Radio irgend etwas von "Unterhaltszahlung von Vätern an nicht-eheliche Kinder von 3 Jahren auf 7 Jahre erhöht", wollte ich der Sache mal auf den Grund gehen und wissen, wie lange er für das nicht-eheliche Kind zahlen muss. Also, ich hoffe, ihr habt ein wenig Verständnis für diese / meine Sachlage und könnt mir helfen! DAAAANKE
P.S.: Es wird übrigens im August oder September so weit sein, denke ich. Wir wissen es nicht, da mein Freund zu ihr keinen Kontakt hat.
War wohl Samenklau, oder? Dass du dich nicht schämst, solche Fragen zu stellen. Hast du dir dein Kind mal angeschaut? Es ist DEIN Kind
Ich bin auch mit Annalena einer Meinung so etwas ist VERANTWORTUNGSLOS! Das du dich nicht schämst! hoffentlich lässt du das Kind nicht spüren, dass du es nur als Kostenfaktor siehst! Das hat es nämlich nicht verdient