Unfallversicherung verjährungsfristen
Ist es richtig, dass nach einem Unfall die Verjährungsfrist von 3 Jahren inkraft triff obwohl die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist. Das die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist wurde von den behandelnden Ärzte mit einem dementsprechenden Attest bestätigt.
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Unfallversicherung, Verjährungsfristen
Welche Ansprüche? Gegen den Unfallverursacher? Die verjähren allerdings in 3 Jahren, beginnend ab dem Zeitpunkt, zu dem Du weißt, daß Du Ansprüche geltend machen kannst und gegen wen. Die Behandlung muß nicht abgeschlossen sein. Droht vorher Verjährung und verzichtet die Gegenseite nicht auf diese Einrede, dann können die Ansprüche durch eine "Feststellungsklage" gewahrt werden.
Ansprüche gegen den Unfallversicherer verjähren in 2 Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist oder ohne Dein Verschulden fällig geworden wäre. Im übrigen gilt obiges.
Ist alles etwas kompliziert, deshalb am besten zum Anwalt gehen.