Unfall selbstverschuldet

Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Wir haben am Wochenende einen Unfall gebaut.wir sind schuld und wollen es auch garnicht bestreiten.wir waren in ner fremden Stadt um einen Angehörigen im Krankenhaus zu besuchen und weil es spät wurde machten wir uns auf den rückweg.wir übersahn eine Ampel und was danach geschah könnt ihr euch vorstellen.meine beiden Kindern waren im auto.Gott sei dank das ihnen nichts passiert ist.wir sind sofort ausgestiegen und haben die Kinder aus dem Auto geholt und versucht sie zu beruhigen.ich habe auch nach dem anderen Fahrer geschaut.er war ein freundlicher älterer herr dem es auch gut ging.durch den Schock ist mir aber nicht in den Sinn gekommen ihn nach seiner Versicherung oder nach seinem Namen zu fragen.alles geschah sehr schnell.Polizei kam, nah alles auf und ging.meine frage wäre habe ich noch die Möglichkeit die sache mit dem Herren ohne ein Gericht zu klären oder muss es unbedingt zu einer Verhandlung kommen.wir sind im unrecht und möchten das auch nicht leugnen.es geht nur darum das mein mann alleinverdiener ist und den Führerschein braucht um zur Arbeit zu fahren.ohne Führerschein verliert er die arbeit.er hat vor 2 Jahren den Führerschein schon abgeben.er kam von der Arbeit und War übermüdet.er fiel in den Sekundenschlaf und baUte einen unfall. Ich für eure antworten

13 Antworten zur Frage

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Unfall selbstverschuldet

Du / ihr müsst differenzieren zwischen Straf- und Zivilrecht.
Das zivilrechtliche klären die beteiligten Versicherungen oder die beteiligten Fahrer untereinander - da mischt sich auch die Polizei nicht ein.
Strafrechtlich ist es ein Rotlichtverstoss mit daraus resultierendem Unfall. Selbst ohne Unfall gibt das in der Regel einen Führerscheinentzug von einem Monat, der in besonderen Härtefällen nicht ausgesprochen wird, sondern zu einer höheren Geldbusse führt. In Verbindung mit einem Unfall wird diese Härtefallregelung in der Regel nicht angewandt - es droht wirklich ein Fahrverbot von einem Monat!
Ihr solltet sofort einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt mit der Wahrnehmung eurer Rechte beauftragen. Nur der bekommt Akteneinsicht und kann evtl. ein Fahrverbot verhindern.
Besonderer Härtefall wäre es in der Tat, wenn jemand den Führerschein beruflich bedingt benötigt.
Vorfahrt nicht beachtet
mit Gefährdung
mit Sachbeschädigung
Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:
Punkte 1
Bußgeld 120 €
kein Fahrverbot.
Vorfahrt - Bußgeldrechner & Bußgeldkatalog 2016
Der andere Unfallbeteiligte wird seine Ansprüche gegenüber Eurer
Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen und die wird den Schaden
regulieren. Das Einzige was unverzüglich geschehen sollte: Den
Unfall Eurer Kfz-Versicherung melden
wenn es in der Tat ein nachweisbarer Rotlichtverstoß war muß
allerdings mit einem Fahrverbot von 1 Monat gerechnet werden -
auch kann es dann 2 Punkte geben
übersahn eine Ampel."
Doch Fahrverbot und durch den erfolgten Unfall sehr schwierig, von der "besonderen Gefährdung" wegzukommen.
für den Hinweis - habe meine Antwort entsprechend ergänzt
Du wirst mit Sicherheit demnächst Post von der Polizei oder der Behörde bekommen.
Dort wird auch der Name des Unfallbeteiligten stehen.
Du könntest ihn dann ja anrufen oder dich mit ihm besprechen, wie man das regelt.
Allerdings musst du mit Strafe rechnen - das wird sich aber erst bei einer Untersuchung bzw. Verhandlung klären lassen.
Die Versicherung hat da auch noch mitzureden.
Warte erst mal ab, was dir die Post bringt.
Mach dir nicht zu viele Sorgen, es wird sicher gut ausgehen.
Die Versicherungen werden schon miteinander klarkommen.
Ich halte dir die Daumen
Sorgen machen ist der bessere Weg. Ein Rotlichtverstoss gibt auch ohne Unfall bereits ein Fahrverbot von einem Monat.
du solltest dir keine sorgen machen, das regelt die versicherungen unter aich
du hast von der polizei einen din a 4 zettel bekommen dort stehen alle daten drauf
Führerschein in Gefahr? Seh ich eigentlich nicht
Ich habe eigentlich keinen zettel bekommen.kann aber auch sein das ich es irgendwie nicht mitbekommen habe.ich habe heute beim zuständigen Polizeipräsidium angerufen und nach Name und Telefon gefragt aber die konnten mir nicht weiterhelfen.wir wollten uns entschuldigen und nach seinem befinden fragen.er war sehr freundlich und hat auch gleich nach unseren Kindern gefragt als er ausstieg.
Wenn die Polizei den Unfall aufgenommen hat, bekommen die Beteiligten i.d.R. die Daten des Gegners. Wenn das nicht der Fall ist, einfach noch mal nachfragen und nicht mit "können nicht weiterhelfen" abwimmeln lasen.
wenn die polizei das aufgommen hat sind auch daten vorhanden, nicht du benötigst seiner versicherung, er deine, ein wenig diffus ist deine geschichte schon, entweder hat er dir angeboten summe xyz zu bezahlen oder er hat dir gesagt dass bescheid bekommst weil er eine anzeige aufnehmen muss, nur dann eventuell gericht