Umzugskosten schwangerschaft hartz4 was steht

ich würde gern wisen un wie fern mir umzugskosten zustehen da ich jetzt schwanger bin und bereits ein kind habe.allerdings bewohne ich jetzt nur eine 2zimmer wohnung.ich würde in eine andere stadt ziehen da meine große schon dort zur schule geht.welche ansprüche habe ich und wie beantrage ich das?

5 Antworten zur Frage

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Umzugskosten bei schwangerschaft und hartz4. was steht mir zu?

zuerst mal zum sachbearbeiter. der stellt fest ob nötig ist das du umziehst, wenn ja sagt er dir alles weitere dazu. nur mut und viel glück
Bei der Wohnungsgröße kann als Maßstab auf die Grundsätze für den sozialen Wohnungsbau, das heißt auf das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung und entsprechende Verwaltungsvorschriften der Länder, zurückgegriffen werden.
Beispiel laut Bundeswirtschaftsministerium:
1 Person ca. 45 bis 50 Quadratmeter,
2 Personen ca. 60 Quadratmeter oder zwei Wohnräume,
3 Personen ca. 75 Quadratmeter oder drei Wohnräume,
http://www.mieter-themen.de/printout1486.html
Die Kosten eines Umzugs können zu den Wohnungsbeschaffungskosten i.S.d. § 29 Abs. 1 S. 7 SGB XII gehören, wenn
der Sozialleistungsberechtigte darlegt, dass ein Umzug aus anerkennenswerten Gründen notwendig ist. Solche Gründe können z.B. sein:
Geburt eines Kindes, nicht verschuldete Kündigung durch den Vermieter
Grund ist aber auch eine Veranlassung des Umzugs durch den Sozialleistungsträger.
Ganz wichtig: Es ist die vorherige Zustimmung des Sozialleistungsträgers erforderlich! D.h.: der Sozialleistungsträger muss vor derm Umzug informiert werden, und er muss vor dem Umzug seine Zustimmung erteilen.
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hoff ich konnt dir ein bisschen weiterhelfen wenn du noch fragen hast-einfach per p.n.melden! aus bayern
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ich war schon beim bearbeiter aber der war mir keine hilfe.er sagte mir ich solle eine schriftliche begründung und den antrag mit allen einzelheiten schreiben.aber was sind die einzelheiten?
mittlerweile weiß ich nur das mir 75qm² zustehen mit zwei kindern.
aber kann ich auch umzugsugs und renovierungskosten mit beantragen?
wenn ja in welchen einzelheiten muß ich die auflisten?
sooo viel fragen.grins
natürlich kannst du umzugs-und renovierunskosten beantragen!du solltest dir einen kostenvoranschlag einer umzugsfirma und einen kostenvoranschlag der renovierungskosten besorgen und dem amt vorlegen!dort wird das geprüft und freigegeben und erst dann kannst du den firmen den auftrag erteilen
mit einzelheiten ist der kostenvoranschlag gemeint,denn die müssen ja ungefähr wissen wieviel der umzug und die renovierung kostet