Umzug nrw nach schleswig holstein
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Umzug von NRW nach Schleswig-Holstein
Ich hatte vergessen zu schreiben das ich mir dort ersteinmal eine eigene Wohnung nehmen werde bevor wir zusammen ziehen.
Aber das mit der Bedarfsgemeinschaft ist so nicht richtig, denn soweit ich weiß gibt es die Regelung das man 1 Jahr lang es als WG laufen lassen kann so das jeder für sich selbst sorgt, auch in einer Partnerschaft und nach diesem einen Jahr wird die sache erst wieder aufgerollt wird und weiter gesehen.
Wenn Ihr Lebenspartner eine Arbeitstätigkeit in Lübeck hat, wovon ich ausgehe, bilden Sie duch den zusammenschluss einen gemeinsamen Haushalt, und somit eine Bedarfsgemeinschaft. In diesem Fall werden in einem Neuantrag, der in Lübeck zu stellen ist, alle Einkünfte der Bedarfsgemeinschaft zusammengefast. Einkommen des Lebensabschnittsgefärtens, Kindergeld Ihrer beiden Kinder,ggf. Unterhalt des kindsvaters. Sollte die Bedarfsgemeinschaft ein Einkommen erziehlen welches zur Deckung der Lebensunterhaltskosten zu gering ist, und Hilfe nach dem Agl 2 erfolgen, wird das zuständige Amt prüfen ob die Mutter Ihres Freundes in der Lage ist Unterhalt zu zahlen. Sie sollten sich mit dem Arbeitsamt in Lübeck in Verbindung setztn, da dieses Amt, dem Zuzug zustimmen muß, sofern sie dort Anspruch auf Leistungen haben. Danach müssen Sie mit dem Abgebenden Amt in Kontackt treten diese sind für etweilige Umzugskosten zuständig. Bedenken Sie bei der eigenen Einschätzung ihrer gemeinsamen Finantzen bitte folgendes, Unterhaltsvorschuß des Kreisjugendamtes, sofern sie diesen beziehen , kann unter Umständen entfallen im Falle einer neuen Lebensgemeinschaft, auch wenn dieser nicht der Kindsvater ist.Auch der Alleinerziehungsbeitrag entfällt, daraus ergibt sich eine Minderung ihres Einkommens von bis zu 328.48 Euro. Wenn die gemeinsame Wohnung im Falle von Leistungsanspruch nicht den Vorgaben des Arbeitsamtes entspricht,kann ihnen nahegelegt werden sich eine andere Wohnung zu suchen. Auch dieses ist in Lübeck zu erfragen.Sollten sie keinen Anspruch auf Leistungen mehr in Lübek haben , brauchen sie sich nur bei ihren Sachbearbeiter abzumelden. In diesem Fall, werden keine Umzugskosten übernommen. Kindergarten Kosten, können unter gewissen umständen vom Kreisjugendamt übernommen werden, das Arbeitsamt hat daran kein Interesse, da sie dort auf Grund der Kinder die das 12 lebensjahr noch nicht erreicht haben , als nicht vermittelbar gelten, und vom gesetz herr auch gelten. Sie sollten sich dringens mit den Lübecker Amt in Verbindung setzen, nur dann sind sie auf einer gesetzlichen sicheren Seite. Ohne Zustimmung in schriftlicher Form können ihnen die Leistungen vollkommen verwährt werden,dies ist sicher nicht in ihrem Interesse.
Plawa
Die wg Regellung ist nach der Überarbeitung der Gesetzgebung entnohmen worden da sie zu Misbrauch fürte. Ob sie nun eigenständig wohnen oder nicht Lübeck muß schriftlich zustimmen.
Plawa
Zu Deiner Ergänzung: Von wegen Regelung 1 Jahr und so, alles Quatsch!
Ihr seid von Anfang an eine Bedarfsgemeinschaft.
Ich habe sowas schon öfters gehört, angeblich kommen diese Infos aus dem Internet.
Nicht alles was im Internet geschrieben und erzählt wird, stimmt auch!
Es ist wie mit der Presse auch: Es gibt die Bildzeitung und es gibt Zeitungen, in denen gewisse Wahrheiten stehen.
Viel Glück beim Umzug, hoffe für Dich, dass alles klappt wie Du es Dir vorstellt hast
Ne das ist nicht nur geschwätz,
diese geschichte trifft auf meine schwester zu, sie alleinerziehend mit einer tochter ist nun mit ihrem Partner zusammen gezogen und das Amt hat ihr zuerst den mehrbedarf für alleinerziehend gestrichen weil sie ja nun nicht mehr allein lebt, was aber falsch ist und sie dagegen klage erhoben hat mit erfolg, da es nicht der vater von dem kind ist und somit alleinerziehend bleibt.
Dann wegen der wohnung ist es nicht so das der partner sofort für den jenigen aufkommen muss aufgrund dessen weil jeder seine eigenen ausgaben hat und man auch nicht weiß ob die beziehung auf lange dauer ist, nach einem jahr, wir ddas ganze wieder geprüft und dann könnte man in diese sogenannte ehe-ähnliche-gemeinschaft fallen.sie hatte auch dagegen geklage und auch diese gewonnen.
Also was das betrifft sollte man sich wirklich vorher genaustens informieren. Ich denke ich werde dann nun mal mit den zuständigen Ämtern telefonieren um termine zu vereinbaren ohjeee das kann was werden.
Halte euch aber auf dem laufenden