Umsatzsteuervoranmeldung zählt rechnungs buchungsdatum
ich muss nun langsam die Umsatzsteuervoranmeldung machen.
Zählt dabei das Buchungsdatum oder das Rechnungsdatum?
Habe teilweise Rechnungen mit Datum 06, die aber erst 07 eingegangen sind.
Auf diesen Rechnungen von 06 ist dann natürlich auch keine Ust. ausgewiesen.
Grob gefragt: Welche Belege von welchem Zeitraum sind wichtig? noi
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Umsatzsteuervoranmeldung - Zählt Rechnungs oder Buchungsdatum?
Es zählt selbstverständlich das Rechnungsdatum. es sei denn, Du bist Kleinstunternehmer, dann kann unter Umständen auch das Datum des tatsächlichen Zahlungseingangs gelten. näheres kann Dir dein Sachbearbeiter beim Finanzamt sagen.
AM THEMA VORBEI aber NICHT MINDER DAZUGEHOERIG.
Hinweise zur Umsatzsteuererhöhung:
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Mit Wirkung zum 01.01.2007 wird der allgemeine Umsatzsteuersatz von 16% auf 19% erhöht.
Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 7% wird unverändert beibehalten.
Für die Frage, welcher Steuersatz anzuwenden ist, ist ausschließlich der Zeitpunkt der Ausfüh-
rung der Lieferung und Leistung maßgebend. Der Tag des Vertragsabschlusses, der Rechnungserteilung oder der Vereinnahmung des Entgelts sind unerheblich.
Schreiben Sie also in 2006 schon Rechnungen für Lieferungen und Leistungen in 2007, sind
diese grundsätzlich mit einem Umsatzsteuersatz von 19% zu fakturieren. Werden dagegen in
2007 Rechnungen für in 2006 erbrachte Lieferungen und Leistungen nachgeschrieben, ist noch
der Steuersatz von 16% anzuwenden.
Anzahlungen für nach dem 31.12.2006 erbrachte Leistungen sind grundsätzlich im alten Jahr
mit 16% auszuweisen. Die Differenzsteuer in Höhe von 3% ist mit der Schlussrechnung im neuen Jahr abzurechnen.
Diese seltsame Regelung darf jedoch laut BMF durch eine Vereinfachungsregelung abgelöst werden. Hierbei ist schon auf den Anzahlungsrechnungen im
alten Jahr der Mehrwertsteuersatz von 19% anzuwenden.
Dieser Auszug ist zu finden in einem "Software-Handbuch" des Unternehmens "LocoSoft", als "PDF-Dokument" unter dem nachfolgenden "Direkt-Link" herunterladbar:
==>> :
http://www.loco-soft.de/docs/pdf/Ust19.pdf
Weitere, der Frage entsprechende Links:
===
==>>
Umsatzsteuer – Wikipedia
==>>
http://www.ustb.de/gestaltungshinweis.htm
==>>
http://www.hwk-pfalz.de/download/3683_Steuertipps.pdf
Viel Erfolg
kllklk
HILFE - Ich geb`s auf!
Beim "Wikipedia-Link" wird - egal ob mit oder ohne Zeilenumbruch - das LETZTE Zeichen) schliessende Klammer abgeschnitten.
Also dann:
Verknuepfung kopieren, in "Internet-Adresse" eintragen und das Zeichen) hintendran. ENTER.
Ob Rechnungs- oder Buchungsdatum hängt doch bei der Umsatzsteuer vom selbstgewählten Besteuerungsverfahren, also Soll-Besteuerung oder Ist-Besteuerung ab.
Die Wahl ist nicht direkt abhängig von der Kleinunterschaft. Wählen darf, wer entweder im Vorjahr nicht mehr als 125.000 Euro Gesamtumsatz hatte oder bei Unternehmensgründung mit diesem Umsatz rechnet oder wer nicht buchführungspflichtig ist oder wer freiberuflich ist.