Uhr schweizer heissen uhrwerk aus schweiz bezogen wird rest d gefertigt

Das Uhrwerk ist ja das wichtigste an einer Uhr - und wenn ich ein ETA-Valjoux-Uhrwerk verbaue?

9 Antworten zur Frage

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Darf eine Uhr auch dann "Schweizer Uhr" heissen, wenn nur das Uhrwerk aus der Schweiz bezogen wird, der Rest aber in D gefertigt wird?

Eine Uhr ist als Schweizer Uhr anzusehen, wenn:
a.
ihr Werk schweizerisch ist;
b.
ihr Werk in der Schweiz eingeschalt wird und
c.
der Hersteller ihre Endkontrolle in der Schweiz durchführt.
Aus der Verordnung über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren.
Dort ist auch alles weitere geregelt.
SR 232.119 Verordnung vom 23. Dezember 1971 über die Benützung des Schweizer Namens für Uhren
Um die Frage auch zu beantworten - ja, solange es in der Schweiz eingeschalt und kontrolliert wird.
Gehäuse und Anbauteile können also ohne Weiteres importiert werden.
selbst, wenn nur ein Schräubchen nachweislich aus der Schweiz stammt, kann sie sich 'Schweizer Uhr' nennen
Ich nenne Dir jetzt eine Parallele und Du entscheidest selbst:
Laut geltender Gesetzgebung darf sich "Made in Germany" nennen, wenn die "Endkontrolle" in Deutschland stattgefunden hat.
Halte dies nicht für einen Witz.
Ich halte es aber für einen.
Meines Wissens muss für Made in Germany der Großteil der Wertschöpfung in Deutschland stattfinden, nicht nur die Endkontrolle.
Witzig ist aber tatsächlich die Herkunft dieses Labels
Irrtum! Es wurde gesetztlich genau so geregelt.
Leider nein, aber im Studium wurde es uns so gesagt.
Teddy, bitte eine Antwort von Dir Weiss man nun endlich, was es mit der ominösen "Anzeige" in den Fragen auf sich hat?
auch mit Privataccount werde ich mich hüten, dort öffentlich zu schreiben, dass es sicherlich keine spezielle Bewandnis auf sich hat, sondern lediglich irgendwo eine "Programmunebenheit" besteht.
Im komisch. soweit ich weiss darf sie sogar so heissen wenn sie nur in der schweiz designt wurde. gebaut kann sie auch in tailand werden