Tüv hauptuntersuchung fahren ohne möglich
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Tüv Hauptuntersuchung - Fahren ohne Tüv möglich?
Ruhig Brauner.
es passiert in beiden Fällen gar nichts. ich erkläre es dir gleich ausführlich.
So. zunächst hast du eine TÜV-Plakette in der ein Monat oben steht. nicht ein TAG. Das heißt also, der TÜV deines KFZ ist bis Mai gültig. und zwar bis zum 31. des Monats. Wirst du also im Juni von der POZILEI kontrolliert passiert absolut überhaupt nichts - man macht dich nur drauf aufmerksam.
Überschreitest du allerdings um zwei und mehr Monate staffelt sich die "Strafe". Dann gilt es so:
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 25 Euro Verwarngeld / Keine Punkte
• 4 bis 8 Monate - 40Euro Bußgeld / 1 Punkt
• mehr als 8 Monate - 75Euro Bußgeld / 2 Punkte
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 Euro Verwarngeld < wobei ich immer später als zwei Monate zur HU fahre und noch nie die 15 Euro bezahlt habe.
Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung , alle Angaben ohne Gewähr
Bussgeld bei Überschreitung von Tüv, AU und beim Fahren ohne Zulassung
für deinen 2. Punkt Auch davon weiss die Polizei nichts. Sie sieht die abgelaufene Plakette und ahndet nach der Tabelle.
d.h. werde ich zwischen bei 2 und 4 Monat nach Ablauf der Frist von der Polizei angehalten, bezhale ich nur das fällige Verwarnungsgeld? Was geschieht denn z.B. wenn die Polizei mich 3 oder4 mal während dieser Monate anhält? Zahle ich dann jedes Mal immer wieder diese 25 Eur und mehr passiert nicht?
Und wie ist, wenn ich in dieser Zeitspanne einen Unfall baue. Moniert dann nichtz evtl. meine Versicherung herum?
Das Thema Versicherung ist ein anderes. Deine Versicherung lässt dein Auto nach einem Unfall begutachten und wenn die feststellen, dass wegen erheblicher TECHNISCHER Mängel der TÜV nicht wahrgenommen wurde dann bist du ernsthaft dran - verlierst eventuell den Versicherungschutz und kannst den Schaden selbst begleichen - sofern DU Verursacher bist. Hat dein Unfallgegner den Schaden verursacht geht die gegnerische Vers davon aus, dass dein KFZ einen erheblich geringeren Wert hat und zahlt entsprechend weniger.
Wenn die Polizei dich öfter anhält und das nicht immer die gleichen Beamten sind dann zahlst du immer nur das Verwarn- / Bußgeld. Es wird nirgendwo in einer Datenbank gespeichert, weil es sich nicht um eine Strafe handelt. Sollten Dich allerdings mehrfach die gleichen Beamten anhalten dann kann man veranlassen, dass dein KFZ zwangsabgemeldet wird - allerdings nur wenn die Mängel an deinem KFZ offensichtlich sind.
Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
• 2 bis 4 Monate 25 - -
• 4 bis 8 Monate - 40 1
• mehr als 8 Monate - 75 2
Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 - -
Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
• 2 bis 8 Monate 15 - -
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dann kannste dir ein kopf machen aber nicht wegen 14 tage
Bussgeld bei Überschreitung von Tüv, AU und beim Fahren ohne Zulassung