Träger beitrag leistungen krankenversicherung

Die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung sind wie alle Träger der Sozialversicherung Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie sind damit finanziell selbstständig und führen die ihnen staatlich zugewiesenen Aufgaben eigenverantwortlich durch.

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Wer sind träger,beitrag und leistungen von der krankenversicherung

Die soziale Absicherung im Krankheitsfall hat eine lange Tradition. Das Krankenversicherungsgesetz von 1883 führte die Versicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter ein. Das Gesetz begründete einen Rechtsanspruch des Versicherten auf Sachleistungen wie freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel sowie Geldleistungen wie beispielsweise Krankengeld und Sterbegeld. Die Krankenkassen durften im Rahmen ihrer Satzung Mehrleistungen anbieten und den Krankenversicherungsschutz auf die Familienangehörigen ausdehnen. Auch die gesetzliche Regelung der Beiträge in Abhängigkeit vom Bruttoarbeitsentgelt stammt aus dieser Zeit.
Die Reichsversicherungsordnung von 1911
Mit der Reichsversicherungsordnung von 1911 wurden die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung systematisiert und zu einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst. Das Krankenversicherungsrecht der RVO trat 1914 in Kraft. Bis zum Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes von 1989 war die RVO die entscheidende Rechtsgrundlage des Krankenversicherungsrechts. Die RVO dehnte die Versicherungspflicht auf Dienstboten, Wanderarbeiter sowie Beschäftigte der Land- und Forstwirtschaft aus.
Die gesetzliche Krankenversicherung 1933 - 1945
Während des Nationalsozialismus wurde der Aufbau der Krankenkassen in Organisation, Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. So wurde die Selbstverwaltung abgeschafft und den Trägern staatlich anerkannte Leiter zugewiesen. Eine der wenigen wesentlichen Neuerungen war die Einführung der Krankenversicherung der Rentner 1941.
1945 - 1969
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde 1952 die Selbstverwaltung wiederhergestellt. Das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 brachte die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
mehr:
Deutsche Sozialversicherung


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ich brauche mal.sonst dreh ich noch durch jobcenter macht was es will

- Du bekommst Du Nachzahlung. Bei der Antragstellung der Leistungen muß der letzte Verdienst angegeben werden und belegt. -


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Umzug in Berlin- Kann ich irgendwo auch nur "Träger" mieten?

Hallo, ich will nur 2 Straßen weiter ziehen und könnte das auch gut mit Freunden/ausgeliehenem Transporter selber


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Wie hoch ist der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung?

- versicherungspflichtige Selbständige müssen den vollen Beitrag alleine zahlen.