Trennung lebensgefährten lebenw eiter wg

Mein Freund und ich haben uns getrennt, leben aber als WG weiter in der selben Wohnung. Als wir diese gemietet haben, steckte ich sehr viel Geld und Energie mit hier hinein. Die Örtlichkeiten sind Ideal und ich scheute auch das Amt zu bitten für eine eigene kleine Wohnung.Deswegen stellte ich einen Antrag auf Hartz IV der auch genehmigt wurde als wir uns trennten. Nun wurde die Verlängerung abgelehnt und der Sachbearbeiter zweifelt an das wir eine WG bilden. Obwohl ein Herr vom Amt hier war und sich die Begebenheiten angesehen hat. Wir haben getrennte Räume, getrennte Fächer in der Küche so wie im Bad. Somit konnten wir alles beweisen was das Amt verlangte. Ich muß dazu sagen das ich als ich den Antrag stellte Arbeitslos war, mittlerweile aber einen 400€ Job habe. Also gingen die Kosten für das Amt runter. Was soll das? Bin ich nun der Willkür eines einzelnen Beamten ausgesetzt? Wäre schön wenn sich jemand melden könnte der mir da weiterhilft. Sonst muß ich mir doch noch auf Kosten des Amtes eine Wohnung suchen.

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Trennung vom Lebensgefährten, lebenw eiter als WG

Seit August diesen Jahres wurden aufgrund vieler Missbräuche die Regeln für Wohngemeinschaften verschärft. Es wird inzwischen zunächst mal davon ausgegangen, dass zusammenlebende Personen auch eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das heißt, dass Du/Ihr nun verpflichtet seid nachzuweisen, dass es sich bei Euch tatsächlich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Die meiner Meinung nach einzige Möglichkeit ist nun, dass Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegst und noch einmal eine Prüfung der Wohnsituation verlangst. Eventuell solltest Du Dir dazu einen Anwalt suchen, der das Schreiben aufsetzt. Ein anwaltliches Schreiben wirkt manchmal Wunder.
für Deine Antwort. Widerspruch habe ich sofort eingelegt und den Herren aufgefordert sich das ganze Persönlich anzuschaun. Nun kann ich also nur abwarten. nochmals
Hallo nochmal, habe nun heute Antwort vom zuständigen Amt bekommen. Diese bestätigen mir den Eingang meines Widerspruches. Da ich angeblich nicht zweifelsfrei eine WG statt BG vorweisen kann , wird die Entscheidung dem zuständigen Landkreis zugestellt. Weiters Drohen Sie mir aber das ich auch nichts bekomme für den Fall das ich mir eine eigene Wohnung suche. Ist es nun besser sich einen Anwalt zu nehmen? Hoffe mir kann da jemand Bescheid geben. schon mal, Whoopie
Du solltest Dir jetzt auf jeden Fall einen Anwalt suchen, der sich im Sozialrecht auskennt, denn wenn Du jetzt alleine weiterkämpfst, steht Du ziemlich auf verlorenem Posten. Der Anwalt kennt auch den Weg, wie Du gegen diese neue Entscheidung eventuell Klage erheben kannst. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob es noch eine weitere Instanz für einen einfachen Widerspruch gibt, ich glaube es aber nicht.
Es ist natürlich für die vom Amt schwer nachvollziehbar, dass man sich von seinem Lebensgefährten trennt, aber mit dem EX weiterhin zusammen in einer Wohnung als WG wohnen bleibt. Da drängt sich ja tatsächlich der Verdacht auf, dass es hier um die Erschleichung von ALG II geht, der ja eben mit der Beweislastumkehr seit August ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Du bist hier jetzt in der Beweispflicht.
Ich möchte ja nicht klagen. Ich kann alles beweisen. Auf dem Türschild steht Wohngemeinschaft, dem Amt habe ich eine schriftliche Erklärung hinterlassen das wir getrennt sind, ich habe die Herrrschaften aufgefordert sich jederzeit vor Ort zu überzeugen. Was wollen die denn noch? Wir haben alles getrennt, sogar das Geschirr. Alles so wie es sein soll. Und dann sieht sich das einer an, sagt so was hätte er noch nie gesehen und am nächsten Tag kommt die Ablehnung? Tut mir leid das entzieht sich meinem Verständnis. Wenn man die Hahnebüchenen Vorkommnisse im Fernsehen sieht ist das einfach unglaublich *kopfschüttelt*
Trotzalledem Herzlichen Dank für Deine Antworten,
Das Problem bei Dir ist vermutlich, dass Ihr den Haushalt zu perfekt getrennt habt. Eine alte Ermittlerregel lautet: "Traue keinem perfekten Alibi, es ist fast immer falsch!" Dumm nur, wenn es tatsächlich wahr ist.
Geh wirklich mit Deinen ganzen Unterlagen mal zum Anwalt. Eine Erstberatung ist nicht allzu teuer und unter Umständen kann das sogar über die Prozesskostenhilfe abgewickelt werden. Das weiß aber der Anwalt mindestens so gut wie ich *g*.
Es muss ja vielleicht auch gar nicht zur Klageerhebung kommen. Vielleicht gibt es ja noch einen Zwischenschritt - Einschaltung eines Ombudsmannes zum Beispiel - der mir nicht bekannt ist.
Wenn Ihr tatsächlich jetzt getrennt lebt, würde ich diesen Schritt machen.


alg
ALLEINERZIEHEND-ELTERNZEIT,echte Notlage, KINDERGARTEN,MIETZUSCHUSS-ALG-SOZIALHILFE

- Tagestätte zu bringen?Habe ich vielleicht doch Anspruch auf ALG oder ähnliche Hilfen.--- Leider Gottes habe ich niemanden, -- Erläuterung zu meinen Stichworten- Ich bin im Moment im Trennungsjahr, habe mir im vergangenen September eine Wohnung gesucht, -


alg2
Warum heißt es beim AlG1: 'Arbeitssuchend' und beim AlG2: 'Arbeitslos'?

Viele, die AlG2 Beziehen sind ja immer noch auf der Suche nach Arbeit! -- so wie: "Gewinner : Verlierer! Es kommt auf den Sachbearbeiter an und dessen "Aussprache"! "wo" heißt es das denn? Wo, -


wohngemeinschaft
gibt es in paris christliche wohngemeinschaften?

Frag doch mal bei der deutschen evangelischen Kirche in Paris. Ich weiß das man dort ein Zimmer gegen Küsterdienst