Trennung lebensgefährten lebenw eiter wg
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Trennung vom Lebensgefährten, lebenw eiter als WG
Seit August diesen Jahres wurden aufgrund vieler Missbräuche die Regeln für Wohngemeinschaften verschärft. Es wird inzwischen zunächst mal davon ausgegangen, dass zusammenlebende Personen auch eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Das heißt, dass Du/Ihr nun verpflichtet seid nachzuweisen, dass es sich bei Euch tatsächlich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Die meiner Meinung nach einzige Möglichkeit ist nun, dass Du Widerspruch gegen den Bescheid einlegst und noch einmal eine Prüfung der Wohnsituation verlangst. Eventuell solltest Du Dir dazu einen Anwalt suchen, der das Schreiben aufsetzt. Ein anwaltliches Schreiben wirkt manchmal Wunder.
für Deine Antwort. Widerspruch habe ich sofort eingelegt und den Herren aufgefordert sich das ganze Persönlich anzuschaun. Nun kann ich also nur abwarten. nochmals
Hallo nochmal, habe nun heute Antwort vom zuständigen Amt bekommen. Diese bestätigen mir den Eingang meines Widerspruches. Da ich angeblich nicht zweifelsfrei eine WG statt BG vorweisen kann , wird die Entscheidung dem zuständigen Landkreis zugestellt. Weiters Drohen Sie mir aber das ich auch nichts bekomme für den Fall das ich mir eine eigene Wohnung suche. Ist es nun besser sich einen Anwalt zu nehmen? Hoffe mir kann da jemand Bescheid geben. schon mal, Whoopie
Du solltest Dir jetzt auf jeden Fall einen Anwalt suchen, der sich im Sozialrecht auskennt, denn wenn Du jetzt alleine weiterkämpfst, steht Du ziemlich auf verlorenem Posten. Der Anwalt kennt auch den Weg, wie Du gegen diese neue Entscheidung eventuell Klage erheben kannst. Ich bin mir gerade nicht sicher, ob es noch eine weitere Instanz für einen einfachen Widerspruch gibt, ich glaube es aber nicht.
Es ist natürlich für die vom Amt schwer nachvollziehbar, dass man sich von seinem Lebensgefährten trennt, aber mit dem EX weiterhin zusammen in einer Wohnung als WG wohnen bleibt. Da drängt sich ja tatsächlich der Verdacht auf, dass es hier um die Erschleichung von ALG II geht, der ja eben mit der Beweislastumkehr seit August ein Riegel vorgeschoben werden sollte. Du bist hier jetzt in der Beweispflicht.
Ich möchte ja nicht klagen. Ich kann alles beweisen. Auf dem Türschild steht Wohngemeinschaft, dem Amt habe ich eine schriftliche Erklärung hinterlassen das wir getrennt sind, ich habe die Herrrschaften aufgefordert sich jederzeit vor Ort zu überzeugen. Was wollen die denn noch? Wir haben alles getrennt, sogar das Geschirr. Alles so wie es sein soll. Und dann sieht sich das einer an, sagt so was hätte er noch nie gesehen und am nächsten Tag kommt die Ablehnung? Tut mir leid das entzieht sich meinem Verständnis. Wenn man die Hahnebüchenen Vorkommnisse im Fernsehen sieht ist das einfach unglaublich *kopfschüttelt*
Trotzalledem Herzlichen Dank für Deine Antworten,
Das Problem bei Dir ist vermutlich, dass Ihr den Haushalt zu perfekt getrennt habt. Eine alte Ermittlerregel lautet: "Traue keinem perfekten Alibi, es ist fast immer falsch!" Dumm nur, wenn es tatsächlich wahr ist.
Geh wirklich mit Deinen ganzen Unterlagen mal zum Anwalt. Eine Erstberatung ist nicht allzu teuer und unter Umständen kann das sogar über die Prozesskostenhilfe abgewickelt werden. Das weiß aber der Anwalt mindestens so gut wie ich *g*.
Es muss ja vielleicht auch gar nicht zur Klageerhebung kommen. Vielleicht gibt es ja noch einen Zwischenschritt - Einschaltung eines Ombudsmannes zum Beispiel - der mir nicht bekannt ist.
Wenn Ihr tatsächlich jetzt getrennt lebt, würde ich diesen Schritt machen.