Telefonvertrag innerhalb 7 tagen storniert werden

Kommt darauf an, wo du den Vertrag abgeschlossen hast. Wenn du im Laden warst und das alles ordnungsgemäß unterschrieben hast, hast du kein Rücktrittsrecht, außer der Betreiber sieht das so vor. Das 14-tägige Rücktrittsrecht ist ein Gerücht.das trifft nur bei Verträgen zu, die bei sog. Haustürgeschäften abgeschlossen wurden.also an der Haustür, per Telefon, an einem Werbestand oder auch im Internet.

10 Antworten zur Frage

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Kann ein Telefonvertrag innerhalb 7 Tagen storniert werden?

Hallo blackhole, gehören die ganzen Telefonanbieterstände bei Saturn etc. eigentlich zu den Werbeständen?
Moin fruheling
Gute Frage. Glaube ich eigentlich nicht. Ich würde das eher unter eigene Verkaufsflächen einordnen.wie in einem Einkaufszentrum mit verschiedenen Läden.
Ich meinte jetzt eher sowas wie den ADAC vor Real ;), also jemand der da normalerweise nicht steht und bei denen manche einen Vertrag abschliessen, nur um sie loszuwerden.
Deine Antwort ist so nicht ganz richtig. Wenn du z.B. bei Versatel online einen Vertrag abschließt hast du auch kein Widerrufsrecht. Keine Ahnung ob das überall so ist.
Solche Stände, wie bei Saturn sind sogenannte Vertriebspartner, bei denen ich gaaaanz vorsichtig wäre. Das sind eigenständige Kaufleute, die einen Vertriebsvertrag mit dem jeweiligen Anbieter haben und eine schöne Provision für Neuverträge bekommen.
Da wird leider auch das ein oder andere verschwiegen und oft hat man am Ende etwas ganz anderes, als einem gesagt wurde. Man kann sich aber fast 100%ig sicher sein, dass man dort bei technischen Fragen eine falsche oder beschönigte Antwort bekommt.
Das mit den 14 Tagen Kündigungsfrist ist ein allgemeiner Irrglaube.
Es ist eine Richtline.
Man kann unter besonderen Umständen auch nach 2, 2, 4 Monaten und länger einen Vertrag kündigen bzw widerrufen.Diese "besonderen Umstände" sind gegeben z.B., wenn man zu einem Vertragsabschluss genötigt wurde; wenn arglistige Täuschung vorlag; wenn die Vertragsnehmende Partei zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht mündig war ; wenn im Vertrag Klauseln enthalten sinf die darauf abzielen, den Vertragsnehmer bewusst zu täuschen usw.
In jedem Falle sollte man vor jedem Vertragsabschluss die AGB wirklich bis ins Detail lesen. Nicht selten sind in den AGB unseriöser Anbieter bereits Formfehler enthalten, auf die man sich dann später berufen kann, wenn es zum Rechtstreit kommt.
Formfehler meist in der Art, daß auf Gebühren nur versteckt hingewiesen wird, so daß der Anbieter bewusst davon ausgeht, daß der Vertragsnehmer bestimmte Richtlinien einfach übersieht.
Dafür gibt es ganz geschickte Methoden und Formulierungen in den AGB, die "Otto Normalverbraucher " gar nicht versteht und/oder nicht verstehen soll, und daher ignoriert.
Wenn so ausführlich - dann sollte, so meine Meinung, auch der Hinweis nicht fehlen, dass besondere Umstände dazu führen können, dass die Widerrufsfrist vorzeitig erlischt. Bspw. durch Nutzung.
Ja, okay.
für die Ergänzung.
An alles habe ich ja nun auch nicht gedacht
Aber ist ja dazu da, daß wir uns gegenseitih auch ergänzen.
ich habe gerade erst gesehen, dass Du einen Kommentar gepostet hast, sonst hätte ich schon früher reagiert.
So sehe ich es auch. Gerade bei der pauschalen Beurteilung von rechtlichen Sachverhalten kann man leicht etwas übersehen oder vergessen. Komisch, dass ich kein also "zwinkern" hinter meinen Kommentar gesetzt habe.wie unhöflich von mir, sorry.
ich denke ja, denn es gilt bei allen verträgen ja das 14tägige rücktrittsrecht
Nein, es gibt kein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Siehe auch hier:
"Unter vielen Kunden ist die Vorstellung weit verbreitet, man könne ohne jeden Grund innerhalb eines gewissen Zeitraums von jedem Vertrag zurücktreten.
Aber einmal geschlossene Verträge - sei es schriftlich oder mündlich - sind grundsätzlich einzuhalten (lateinisch: 'Pacta sunt servanda').
Der Händler ist also im Recht, wenn er sich weigert, die fehlerfreie Ware zurück zu nehmen und das Geld zurück zu geben."
Quelle:
Umtausch - IHK Frankfurt am Main
Ja. Widerrufsfrist nach Auftragstellung ist 14 Tage.
Die musst du aber auch wirklich einhalten, ansonsten hast du den Vertrag für die vereinbarte Zeit.
Das gilt aber nur bei Fernabsatz- und Haustürgeschäften. Wenn der Telefonvertrag im Laden unterschrieben wurde, gilt dies nicht.
Siehe auch in den Kommentar bei monamou.