Telefionanschluss trotz 2 jahres vertrag vorzeitig gekündigt werden

Hallo , mein Anliegen ist folgendes: Ich ziehe ab dem 01.08 in eine neue Wohnung um, es ist eine WG und dort ist schon ein Telefonanschluss mit DSL vorhanden. Zahle halt nur ein paar Euro für die Nutzung. Nun habe ich aber noch in meiner jetzigen Wohnung meinen Alice Hansenet Telefon und DLS Anschluss und ich hatt vor 1 Jahr ein 2 Jahresvertrag abgeschlossen. Nun weiss ich nicht wie ich das händeln soll, denn 2 Zelefonanschlüsse zubezahlen will ich nicht. Gibt es da eine Möglichkeit meinen Anschluss vorzeitig zu stoppen oder zu kündigen, weil die Dienstleistung nicht erbracht werden kann? Wie muss ich vorghehen? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und freue mich auf eure Antworten.

14 Antworten zur Frage

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Kann der Telefionanschluss trotz 2 Jahres Vertrag vorzeitig gekündigt werden?

schau mal hier -evtl,kannst dú es dem Nachmieter weitergeben
Alice DSL: Kündigung beim Umzug
Alice DSL: Kündigung beim Umzug
Alice DSL bietet seine DSL Komplettpakete nahezu flächendeckend an. Eine DSL Kündigung beim Umzug ist bei Alice DSL daher nur dann möglich, wenn das DSL Komplettpaket am neuen Wohnort nicht angeboten werden kann. Nach dem Umzug läuft der DSL Vertrag beim DSL Anbieter normal weiter, d.h., es beginnt keine neue Mindestvertragslaufzeit. Für den Umzug des DSL Komplettpakets an den neuen Wohnort berechnet Alice DSL einmalig 20 Euro. Darüber hinaus bietet Alice DSL an, den laufenden DSL Vertrag an eine andere Person zu übertragen. Diese übernimmt dann den DSL Vertrag mitsamt der restlichen Mindestvertragslaufzeit. Da der Alice DSL Anschluss außerhalb der Mindestlaufzeit in den meisten Fällen mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende kündbar ist, sollte bei einer beabsichtigten Kündigung beim Wohnortwechsel eine entsprechende Vorlaufzeit eingeplant werden.
DSLWEB Tipp: Weitere Informationen finden Sie im Special zum Thema Alice DSL Umzug.
Alice DSL Kündigung: Hier online Ihren Alice DSL Vertrag kündigen
schönen
Ruhigen Abend Fotos & Bilder auf fotocommunity
du!powerst! aber - mein Lap fliegt mir fast um die Ohren und ich wünsche mir nur noch Wüste. oder so
kronos
Umzug ist kein Kündigungsgrund!
Es ist ein IRRGLAUBEN!
Wenn man so leicht und nur durch "UMZUG" aus Verträgen kommt, dann Prost Mahlzeit!
In der Regel weiß man ja vorab was man unterschreibt und ein rechtskräftiger Vertrag ist eben ein rechtskräftiger VErtrag.
Wenn dem nicht so wäre, dann würde ich nur noch umziehen und alle Verträge lösen. Demnach ist es eigentlich logisch oder?
Frage beim Anbieter nach ob man sich da nicht einig wird.
Es kann sein dass du dich "herauskaufen" kannst.
Ansonsten eben abwarten und bezahlen
Wie es bei dir so ist, kann ich ja nicht sagen!
Zumindest ist "UMZUG" kein Grund einen Vertrag zu lösen.
Bei der Telekom, Alice, 1&1, AOL usw. ist dies eben kein "GRUND".
Du kannst einfach nachfragen und gut ist.
Wegen Umzug kann auch eine Rufnummer-Mitnahme angeboten werden.
wenn in der neuen wohnung schon ein telefon/internet ist, gelten andere regeln.
du kommst dann raus. siehe unten meine antwort.
Anrufen, nachfragen. Manche sind bei Umzug sehr kulant, manche nicht. Denn meines Wissen zählt umzug NICHT zum Sonderkündigungsrecht. Zumindest hatten wir in der Familie schon 2 mal den Fall, dass jemand bei noch laufendem Vertrag aus der Wohung ausgezogen ist. Die freundlichen Mitarbeiter der Hotline haben mir klar gemacht, dass man so ohne Weiteres nicht aus einem solchen Vertrag aussteigen kann. Ausnahmen: In der neuen Wohung kann der Vertrag nicht erfüllt werden oder äußerst angespannte finazielle Situation, wobei letztere allerdings nachzuweisen wäre.
Vertrag iz Vertrach - aus der Nummer kommste auch mit Umzug, Abnippeln oder Wechsein nicht raus. iz so
doch.
mit kopie des ummeldevertrags und begründung in der termingenauen schriftlichen kündigung.
satzzeichen sind keine rudeltiere!
lass Ihn- er kann nicht anders,schick ihn in die.*lach*
http://www.fotocommunity.de/search?q=w%FCste&index=fotos&options=YToxOntzOjU6InN0YXJ0IjtpOjA7fQ&pos=5&display=23458418
schönen Montag an beide
dat iz jetzt aber dat bescheuerste Wüstenbild, dat Du bisher geschickt hast
kronos
Ich bin letztens selbst umgezogen und habe meine flatrate die ich per Vertrag bei der Deutschen Telekom habe mitgenommen. Bei mir war es ebenso, dass im Haus meiner Mutter bereits ein Telefonanschluss bestand/besteht. Normalerweise hätte ich auch meine alte Rufnummer mitnehmen müssen! Da meine Mutter jedoch ihre alte Rufnummer nicht gegen meine alte Telefonnummer austauschen wollte, kam mir die Telekom insoweit entgegen, dass meine flatrate nun über den Anschluss meiner Mutter laufen kann und deren alte Telefonnummer so auch weiterbestehen kann.
Aus so einem Vertrag kommt man nur vorzeitig heraus, wenn z.B. Dein Nachmieter Dir den Vertrag abnehmen würde bzw. Du ihn auf jemand anderen übertragen kannst.
du musst kündigen mit begründung und eine kopie des ummelde-formulars nachsenden, wenn's soweit ist.
dann kommst du raus.
so habe ich es auch 2x machen müssen und bekam das geld für den monat nach umzug zurück.
Umzug ist meines Wissens ein Sonderkündigungsrecht! Aber man kann ja nicht alle AGB´s aller Anbieter auswendig kennen
Alternativ könntest du auch versuchen, eine Rufnummer-Mitnahme wegen Umzug zu beantragen. Machen einige Anbieter, und am bestehenden Vertrag ändert sich nichts.


internet
Stoiber-Stilblüten

Ist z. B. die "glodernde Lut" oder die legendäre Beschreibung des Münchner Flughafens irgendwo im Netz nochmal


telefonanschluss
Zweiter speparater Telefonanschluss wegen Homeoffice

Wir haben zur Zeit einen analogen Telefonanschluss, mit DSL zum Surfen Ab Mai 2008 möchte meine Freundin -- da oben bezog sich auf die möglichkeit, falls der eine internetzugang nur geschäftlich benutzt und abgerechnet werden -


kündigung
Was bedeutet diese Vertragklausel?

- dieser Klausel frühestens zum 10/1/2012 kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens 7/31/2012 erfolgt sein. @scaffi .Du -- schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden.^^ Kann man nun aus dem Vertag austreten oder nicht? -- raus? also da ich sage ich gehe zum 30.09.2011 aus dem vertrag also nach 12 monaten?- jeweils zum 28. Februar oder zum 30. Septemper eines jeden Jahres schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten -