Teilzeitbeschäftigung weniger 400 euro gesamtgehalt

Ich starte im September evtl. eine Ausbildung. Bis dahin wollte der Betrieb mich als Praktikant einstellen, um die Ausbildung evtl. schneller und besser abschließen zu können. Allerdings habe ich auch diverse Ausgaben , weswegen geregelt wurde, dass ich als 400-Euro-Kraft eingestellt werde. Schön und gut. ABER: ich bin momentan schon in einem 400Euro-Job tätig. Warum nicht einfach diesen sausen lassen? Weil ich dort zwar nur knapp 400 Euro verdiene, aber als Teilzeitkraft eingestllt bin, um krankenversichert zu sein, d.h. ich verdiene ca. 430 Euro Brutto, bekomme ca. 380 Euro raus und spare deswegen im Vergleich zur privaten Krankenversicherung rund 100Euro. Das Problem: Ich würde in Kauf nehmen, in dem ersten Job auf einen "regulären" 400Job runtergestuft zu werden um mich etwas mehr auf den neuen Betrieb konzentrieren zu können. Allerdings müssten dann beide Betriebe sich die Sozialabgaben teilen, wo der neue Arbeitgeber nicht mitspielt. Optionen: - alten Job kündigen, riskieren dass es in dem neuen Betrieb doch nicht klappt und bis September Krankenversicherung selbst zahlen - ist es machbar, weiterhin bei dem alten Job als Teilzeitkraft angestellt zu sein aber nur, sagen wir mal, 200 Euro zu verdienen, allerdings krankenversichert zu sein! Knifflige Situation, ich weiß. Ich hoffe ich konnte mich einigermaßen klar ausdrücken.

13 Antworten zur Frage

Bewertung: 10 von 10 mit 1642 Stimmen

Videos zum Thema
YouTube Videos

Teilzeitbeschäftigung mit weniger als 400 Euro Gesamtgehalt?

ZUSAMMENFASSUNG!:
Ist es möglich, als Teilzeitkraft angestellt zu sein, ganz normal Sozialabgaben zu zahlen , aber nur 200 Euro Brutto zu verdienen?
Wenn du 2 Minijobs hast in denen du zusammen nicht mehr als 400 Euro verdienst, zahlen beide Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer und Kranken- und Sozialversicherungbeiträge.Wenn du selber einen Zusatzbeitrag für die Sozialversicherung zahlst, bekommst du neben deinem Beitrag auch den Anteil des Arbeitgebers auf deinem Versicherungskonto gutgeschrieben.
Wenn du keinen Zusatzbeitrag zahlen möchtest,ist das zu deinen Ungunsten, denn allein der Arbeitgeberanteil wird nicht deinem Rentenkonto gutgeschrieben.
Genaue Infos findest du hier:www.minijobzentrale.de
Du kannst soviel Minijobs bzw. Nebenjobs haben, wie nur möglich. Sie dürfen aber den Gesamtbetrag von 400,-€ nicht überschreiten, um als Minijobs zu gelten.
Ich hoffe, dass dieser Link dir weiter helfen kann.
Teilzeit oder 400,-Euro Basis? | Yahoo Clever
Das ist mir klar. Da ich aber möglichst viel in beiden Jobs arbeiten soll käme ich auf insgesamt 800 Euro. Da das eine aber, wie geschrieben, NICHT als Minijob gilt, ist das irrelevant.
die musst du nicht selber zahlen das macht das amt
Glaub mir, ich muss sie zahlen.welches Amt soll das denn zahlen?
Jeder und damit meine ich JEDER hat das recht drauf versichert zu sein frag mal das Arbeitsamt, ich weiß es wirklich
Ja, aber wenn ich es mir leisten kann, die Versicherung selbst zu zahlen , muss ich blechen und von den 400 Euro bleiben nur noch 220 ürbrig.
angle
da hast du wohl etwas durcheinander gebracht.
Jeder ist -verpflichtet-, sich zumindest gesetzlich bei Krankenversicherung zu versichern. Die Krankenkassen dürfen jemanden, der gesetzlich versichert ist, nicht aus der Versicherung ausschließen, falls er, durch was auch immer, die Beiträge nicht mehr bezahlen kann.
Du kannst genau einen sozialabgabenfreien Minijob zusätzlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Job ausüben. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast du bereits einen sv-pflichtigen Job. Somit könnte der neue Job beim zukünftigen Ausbildungsbetrieb als Minijob abgabenfrei und pauschalversteuert durchgeführt werden.
Lies dir das hier mal durch und bilde dir selbst ein Urteil, ob das auf dich zutrifft:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10182/DE/1__AN/5__hauptberufUndMinijob/navNode.html?__nnn=true
Geanu darum geht es. Es ist in der Tat so, wie du es beschreibst, und eben diesen Sachverhalt verlangt dre neue Arbeitgeber: keine sozialabgaben zahlen müssen.
SPRICH: der erste Job MUSS ein Teilzeitjob bleiben. Ist er das auch noch, wenn ich dort weniger arbeite, rund einen Tag in der Woche, und somit nicht mehr als 400 brutto verdiene?
NEIN. Um sozialversicherungspflichtig, auch in der Krankenversicherung zu sein, muss der eine Job mindestens 400,01 Euro an Entgelt betragen. Sonst ist er ein Minijob, der mit dem zweiten Minijob zusammengerechnet wird. Also unbedingt den ersten Job so behalten, wie er ist.
Die Antwort von Zabrov ist genau richtig.
Der zweite Arbeitgeber hat übrigens trotzdem Ausgaben zur SV, nur sind es Pauschalbeiträge. Solltet ihr mal durchrechnen, ob es für ihn nicht auf das gleiche rauskommt: Pauschalbeiträge oder halber Arbeitgeberbeitrag.
Ich fürchte, über einen Mini oder Midi Job bis 800 EUR gibt es keine Leistung aus der KV, bei mir wird das immer abgelehnt.
Mindestzeit, so jedenfalls die GKV in S-H ist 19,5 Wochenstunden!
Ergo, zwei Jobs auf jeden Fall möglich. Rufe bei Deiner KK an, wie sie die Sache sieht. Nicht daß es hinterher Tränen gibt.
Viel Glück.


job
Ab welcher Arbeitnehmerzahl darf ein Betriebsrat gewählt werden?

- arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder -


steuer
Alkohol am Steuer mit 20 Jahren

- wie ist dass denn wenn ich mit 20 Jahren mit Alkohol am steuer erwischt werde. 2 Jahre Probezeit sind schon um. Ich bekomme -- Zuwiderhandlung eingestuft und nicht nur mit einer Geldbuße von 125 Euro geahndet. Denn zusätzlich erhält man auch 2 Punkte im -


ausbildung
Verkürzung der Ausbildungszeit

- jeden Fall gehen. Bei einer regulären Ausbildung ist eine Ausbildungsdauer von 2 Jahren das absolute Minimum. So wurde es von -