Teilschuld vorfahrtberechtigten

Linksabbiegen an einer Ampelkreuzung ohne Linksabbiegerschaltung. Trübes Dämmerlicht. Der Linksabbiegende nimmt den Entgegenkommenden zu spät wahr. Der EK konnte die Situation besser überblicken und hätte den Unfall vermeiden können, indem er seine Geschwindigkeit vermindert hätte. Tat das aber nicht, weil er auf sein Recht der Vorfahrt pochte. Bekommt der EK eine Teilschuld am Unfall? Gibt's Präzedenzfälle?

10 Antworten zur Frage

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Teilschuld beim Vorfahrtberechtigten?

Wenn der Unfallgegner ausgesagt hat, daß er auf sein Recht gepocht hat, dann bekommt er Teilschuld. Aber so dämlich wird er wohl nicht sein.
Da Du ihm die Vorfahrt genommen hast, ist die Schuldfrage klar.
Ist mir gerade im letzten Monat passiert. Was der Unfallgegner am Unfallort aussagt ist sch.egal. Er kann immer auf Schock pochen. Wer die Vorfahrt nimmt hat Schuld. leider.
Stimmt.
Ich meinte auch die Aussage bei der Polizei. Obwohl die auch nicht so 100 prozentig zählt.
Gegenseitige Rücksichtsnahme ist gefagt. und nicht wehemend auf seine Vorfahrt pochen. Manchmal ist es garnicht machbar. Aber in deinem genannten Fall wird es schwierig das zu beweisen.mh
Folgender Fall
zunächst genau wie Deiner, nur dass ich eine Linksabbiegespur hatte. Der Gegenverkehr hatte ebenfall eine Linksabbiegespur, die kurzer Grün hatte als geradeaus. Die mir entgegenkommenden linksabbieger hatten also rot. Der mir entgegen kommende Geradeausverkehr jedoch noch grün. Von dort kam aber kein Auto. Ich fuhr an und in dem Moment ist ein Auto aus der mir entgegenkommenden Linksabbiegespur ausgeschert umd nun doch geradeaus zu fahren. Er fuhr mir in die Seite. Ich bekam die Schuld. Mein Unfallgegner meinte. ah. dann sind ja Sie die, die mir meinen neuen Audi bezahlen.*grummel-kotz-würg* Mein Anwalt konnte nichts machen, da sich keine Zeugen fanden.
Auch wenn es dafür kein Aktenzeichen gibt.
Ja … es gibt die »erzwungene Vorfahrt« … klingt tatsächlich nach einer Teilschuld. Man kann auch auf einer vorfahrtsberechtigten Straße nicht mit Höchsttempo alle Kreuzungen überfahren …
Die Geschwindigkeitsüberschreitung wäre zu beweisen. Das ist im nachhinein fast nie möglich. Vor Jahren hatte ich so einen Unfall. Trotz von mir in Auftrag gegebenen Gutachten hatte meine Versicherung bereits reguliert. Die Versicherung sagte, in dem Moment wo ich den Versicherungsvertrag unterschreibe stimme ich dem zu, dass die Versicherung nach ihren Modalitäten reguliert. Vor Gericht habe ich dann eine 50/50 Schuld erstritten. Das dauerte über ein Jahr.
Ein klarer Fall von Vorfahrtverstoß,sieht nicht so gut aus--es sei den das du Beweisen kannst das der Andere Verkehrsteilnehmer den Unfall durch Verminderung der Geschwindigkeit hätte vermeiden können--dann brauchst du einen Zeugen der dich in dieser Aussage von dir unterstützt und für das Gericht glaubwürdig ist.
Also, ein Gutachter könnte nachweisen, dass eine Verringerung der Geschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können.
Aber die wirkliche Frage ist, was hast Du davon?
NICHTS! Dein Bußgeld bleibt das Selbe, da Du dem Vorfahrtsberechtigtem selbige genommen hast.
Auch Deine Schadensfreiheitsklasse ändert sich, da die Einstufung unabhängig von der Schadenshöhe ist. Schaden bleibt in dem Fall Schaden.
Auch wird kein Teil Deines Schadens ersetzt. Die versicherungen rechnen dies uneinander ab. Der Andere bekommt einfach für seinen Schaden weniger. Heißt, sollte er eine 20-%ige Teilschuld bekommen, wird ihm nur 80 % des Schadens erstattet.
Und er steigt auch in der Versicherung.
Also bringt es Dir überhaupt nichts, ihm eine Teilschuld reindrücken zu wollen.
Wenn der Sachverhalt so vor Gericht glaubwürdig dargestellt wird und das Gericht gelangt zu der Auffassung, dass der EK den Unfall hätte vermeiden können, wenn er gewollt hätte, wird er wohl eine Teilschuld erhalten. Die dürfte bei mindestens 50 % liegen. Hierfür braucht man aber glaubwürdige Zeugenbeobachtungen, die den Sachverhalt so darstellen und bestätigen. Jemand, der die Möglichkeit hat, einen Unfall zu vermeiden, der muss dies tun. Wenn er schlau wäre, würde er das sowieso machen, weil auch bei nicht so hohen Geschwindigkeiten weiss man trotz Sicherheitstechnik, wie sie heute in den Fahrzeugen ist, nie genau, wie schwer der Unfallverlauf wird.
Vergeß es. Vorfahrt ist Vorfahrt. Vor Gericht wird viel gelogen. Die Gerichte wollen sich mit sowas nicht beschäftigen es sei denn es waren Verletzte und Zeugen da. Ist eigentlich ein Zivilfall und kostet dich nur unnötig Geld. Das einzig vernünftige was du machen kannst ist deine Vermutung deiner V auf dem Anhörungsbogen mitzuteilen.


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