Taschengeld pflegeheim

Mutter ist im Pflegeheim. Hat eine Rente von ungefähr 1100.-Euro. Das Hospiz kostet im Monat ca.300.-Euro.Das wird von ihrer Rente bezahlt. Wieviel Taschengeld steht ihr zu? Das finanzielle wird nicht von mir geregelt. Bin aber mit dem was ihr gegeben wird nicht einverstanden.Es sind 25.-Euro im Monat.

9 Antworten zur Frage

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Taschengeld im Pflegeheim

Da ist erst einmal die Frage, was mit dem Restgeld geschieht. In Altenheimen wird das Taschengeld nach dem "einkommen" berechnet. Ich halte 25 Euro auch für viel zu wenig. Bekommst Du eine genaue aufstellung über die Ausgaben? Was gibt es sonst noch für Ausgaben?
Es gibt keine Aufstellung,Ausser das sie 60.- euro im Monat für die Unterbringungbezahlen muss.
Die kompletten Pflegekosten betragen nur 300,- Euro monatlich?
Das kann ich fast nicht glauben, sind das vielleicht nur die Unterbringungskosten ohne Pflegekostenanteil? Wenn deine Mutter nämlich 1100 Euro Rente erhält und die Gesamtkosten tatsächlich 300,- Euronen betragen, gehört der Rest deiner Mutter da Rente ja Einkommen ist.
Anders sieht es aus wenn die Kosten des Pflegeheims höher als die Rente wären und der Rest vom Sozialamt bezahlt werden würde.
In diesem Fall stünde deiner Mutter ab dem 1.Januar 2005 89,70 Euro Taschengeld monatlich zu.
Auf jeden Fall ist das in Deutschland der Fall.
Hospiz hört sich jetzt aber mehr nach Österreich an?
Hospize gibt es auch in Deutschland und die sind nicht mit einem Altenheim zu vergleichen, sondern eher mit einem Krankenhaus. In ein Hospiz werden Patienten verlegt, die bald sterben
Ein Hospiz ist eher sowas wie der "letzte" Orte
Hospiz ist eigentlich eine letzte Station hier auf Erden.Darum wird es mit den Kosten anders
berechnet als im normalen Pflegeheim.
Aber mit der Rente sehe ich es auch so.Es ist ihr Einkommen.
Trotzdem werden ihr nur 25.- Euro voihrem Betreuerim Monat gegeben.Wie kann man dagegen angehen.Leider habe ich keine Vollmachten.
Wenn es Deiner Mutter wieder besser geht, kann sie Dir doch eine Vollmacht ausstellen. Aber wie sieht es denn aus, mal bei der Heimleitung vorzusprechen und die Sache zu klären? Ist meist billiger als ein Anwalt.
Ich würde das in dem Fall direkt in der Vormundschaftsstelle des zuständigen Amtsgerichtes klären.
Leider ist es nämlich traurige Tatsache das Pflegebedürftige von bestellten Betreuern abgezockt werden.
Die vom Gericht bestellten Betreuer bekommen ja nur eine jährliche Aufwandspauschale für ihre Dienste, da denkt der eine oder andere sicher mal über alternative Einahmequellen nach.
Also wenn ich das richtig verstanden habe hat deine Mutter ein Gesetzlichen Betreuer? Wenn ja Entscheidet in der Tat Er/Sie darüber wieviel Tachengeld deine Mutter bekommt. Ich denke aber das es mehr als 300€ die Unterbringung kostet. Kann natürlich sein das dies die Summe ist die sie dazu bezahlen muß. Aber zu deinen Eigentlichen Grund.Die einzige möglichkeit die du hast ist in der Tat das Vormundschaftsgericht wo du die Betreuung für deine Mutter beatragen kannst und gegebenfalls den Bestellten Betreuer/in abzulösen.Dazu solltest du aber einen Anwalt einschalten.
Sarotti6
Im Übrigen kannst du auch auf eine Aufstellung bestehen.
Betreuer sind dazu Verpflichtet genau Buch zuführen über das Vermögen wie Einnahmen und Ausgaben