Tarifvertrag gütergewerbe nrw

lieber gast, das kann dir niemand einfach so beantworten, weil es für zig regionen zig unterschiedliche tarifverträge gibt, und die übertariflichen bezahlungen nicht in listen zusammengefasst sind. zudem funktionieren tariflöhne auch nur dann, wenn der arbeitgeber durch die mitgliedschaft in einem verband daran gebunden ist, in diesen fällen unterliegt die vergütung der freien verhandlung. aber hier hast du einige sehr nützliche links, bei denen du selbst mal nachschauen kannst. da könntest du in etwa einen überblick bekommen: Lohnspiegel.de - Startseite Nachrichten aus Politik, Kultur, Wirtschaft und Sport - Süddeutsche.de Gehaltsvergleiche von Gehalts-check.de

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