Suche bestimmte paragraphen
Könnt ihr mir bitte den Paragraph des BGB nennen, in dem der Herausgabeanspruch an den Besitzer/Eigentümer deffiniert ist? und dann bräuchte ich noch einen Paragraphen der mutwillige Zerstörung deffiniert.
Sowie einen, der Definiert, was ein "zumutbarer Zeitlicher Rahmen" im Bezug auf den Herausgabeanspruch ist.
Ich finde es einfach nicht.
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985
Herausgabeanspruch
Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen.
Rest kommt gleich
Der zumutbare zeitliche Rahmen ist soweit ich weiß im Gesetz nicht definiert, da musst du dich nach der Rechtsprechung richten.
Bei der mutwilligen Zerstörung musst du glaub ich über die Sachbeschädigung im StGB gehen. Dabei bin ich mir aber nicht so sicher. ich such mal weiter.
§ 303 StGB Sachbeschädigung
Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
Der Versuch ist strafbar.
Hab noch was zu Sachbeschädigung im BGB in Verbindung mit dem Thema gefunden:
§ 989 BGB Schadensersatz nach Rechtshängigkeit
Der Besitzer ist von dem Eintritt der Rechtshängigkeit an dem Eigentümer für den Schaden verantwortlich, der dadurch entsteht, dass infolge seines Verschuldens die Sache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grunde von ihm nicht herausgegeben werden kann.