Städtischer kindergarten verhaltensauffälliges kind aus schmeissen

Das Kind hat seit einen Jahr massive Probleme im Kindergarten, es hat Kontaktschwierigkeiten, Reagiert agressiv, Kann sich nicht an regeln halten! Ist vom Kindergarten weggelaufen! Reaktion vom Kindergarten Rausschmiss! Ist das Rechtlich erlaubt?

2 Antworten zur Frage

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Darf ein städtischer Kindergarten, ein verhaltensauffälliges Kind, aus den Kindergarten schmeissen

Wenn das Kind seine Aggressionen gegen die anderen Kinder richtet, ist das ein durchaus probates Mittel.
Möchtest Du, das Dein Kind von einem anderen, das kein Benehmen hat, im Kindergarten drangsaliert wird?
Sollen sich gefälligst die Eltern um den verzogenen Fratz kümmern bzw. ihn ordentlich erziehen.
Eigentlich sollte man darauf vertrauen, das man im Kindergarten geschultes Personal vorfindet, das zum Wohle des einzlnen Kindes handelt.
Bei Verhaltensauffälligkeiten wird im Regelfall gemeinsam mit Eltern und Fachleuten von aussen versucht eine Lösung zu finden.
Ein evt. wechsel in eine Integrative einrichtung kann die Folge sein, wird aber immer mit den Eltern besprochen.
Kann er. Durch den Vetrrag zur Aufnahme eines Kindes verpflichtet sich der Kindergarten, das Kind auch zu schützen. Ist ein Kind in den Augen der Kindergartenleitung für andere Kinder gefährlich, kann es zum Schutz der verbleibenden Kinder "entfernt" werden. Schade für das Kind, geht aber in Ordnung. , Andi


kindergartenpädagogik
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- Aussagen zu finden, "berufliche Eignung" ist da nicht wirklich aussagekräftig in deinem Fall.- Kindertagesstätten", die andere Anforderungen als ein Kindergarten erfüllen müssen. In §45-48 SGB VIII sind allgemeine -


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